Sachsen belegt im heute veröffentlichten Volksentscheidsranking des Vereins Mehr Demokratie den 9. Platz und erhält die Schulnote 3,4. Dies entspricht einem Mittelfeldplatz, wobei die Note für die Regelungen zur direkten Demokratie auf kommunaler Ebene mit 2,4 leicht verbessert wurden und Platz vier bedeuten. Ein zentraler Grund für diese positive Entwicklung ist die Senkung der Unterschriftenhürde für Bürgerbegehren von zehn auf fünf Prozent im Jahr 2022.
Trotz dieser positiven Veränderung sieht der Fachverband Mehr Demokratie e. V. einen deutlichen Verbesserungsbedarf in Sachsen. Frank Rosberger, Sprecher des Landesvorstands Sachsen, erklärt: „Wir haben mehr Bürgerbegehren, was erfreulich ist. Aber fast alle sind aus formalen Gründen unzulässig, was die niedrigen Hürden zunichte macht. Der Landtag muss hier nachbessern.“
Um die rechtliche Sicherheit für Bürgerbegehren zu erhöhen, schlägt der Fachverband vor, die Kostendeckungsvorschläge durch amtliche Kostenschätzungen zu ersetzen. Zudem sollte eine verbindliche Zulässigkeitsprüfung schon vor der Unterschriftensammlung erfolgen. Diese Maßnahmen könnten dazu führen, dass die Bürgerbeteiligung gestärkt und die Zahl der zulässigen Bürgerbegehren gesteigert wird.
Auf Landesebene hat Sachsen jedoch weiterhin die bundesweit höchste Hürde für Volksbegehren. 450.000 gültige Unterschriften sind erforderlich, was über 14 Prozent der Wahlberechtigten entspricht. Letztes Jahr scheiterte eine Reform des Volksgesetzgebungsverfahrens denkbar knapp. Ziel der Reform war es, die Hürde auf fünf Prozent zu senken. Doch trotz Einvernehmen zwischen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke konnten einige CDU-Abgeordnete das Vorhaben durch ein Veto stoppen. So landet Sachsen im reinen Ranking auf Landesebene mit einer Note von 4,3 gemeinsam mit Brandenburg auf dem vorletzten Platz. Dahinter steht nur noch das Saarland. Am besten steht hier Hamburg da, das mit einer 2,2 bewertet wird.
„Hätte die Reform stattgefunden, hätten die Bürgerinnen und Bürger endlich besser mitentscheiden können. Wenn es eine demokratische Mehrheit für eine Verfassungsänderung gibt, muss der Landtag entsprechend handeln“, so Rosberger weiter. Ein Appell, der auf die Notwendigkeit einer starken Bürgerbeteiligung hinweist und die Frühwarnsignale einer möglichen Demokratiekrise in der Region aufzeigt.
Das Volksentscheidsranking wird von Mehr Demokratie e. V. regelmäßig erstellt und dient dem Vergleich der Regelungen zur direkten Demokratie in den Bundesländern. Dabei werden sowohl kommunale als auch landesweite Regelungen miteinander verglichen, was zu zwei Teilnoten und einer Gesamtnote führt. Diese Transparenz ist wichtig, um den Fortschritt und die Defizite in der Bürgerbeteiligung sichtbar zu machen.
Die Aufnahme von Sachsen im Volksentscheidsranking 2023 zeigt, dass der Freistaat auf dem richtigen Weg ist, jedoch bleibt noch viel zu tun. Die Diskussion um die Reform der direkten Demokratie wird entscheidend sein, um den Bürgerinnen und Bürgern von Sachsen eine aktivere Teilhabe am politischen Geschehen zu ermöglichen.