Sachsen belegt im heute veröffentlichten Volksentscheidsranking des Vereins Mehr Demokratie den 9. Platz und erhält die Schulnote 3,4. Dies entspricht einem Mittelfeldplatz, wobei die Note für die Regelungen zur direkten Demokratie auf kommunaler Ebene mit 2,4 leicht verbessert wurden und Platz vier bedeuten. Ein zentraler Grund für diese positive Entwicklung ist die Senkung der Unterschriftenhürde für Bürgerbegehren von zehn auf fünf Prozent im Jahr 2022.
Trotz dieser positiven Veränderung sieht der Fachverband Mehr Demokratie e. V. einen deutlichen Verbesserungsbedarf in Sachsen. Frank Rosberger, Sprecher des Landesvorstands Sachsen, erklärt: „Wir haben mehr Bürgerbegehren, was erfreulich ist. Aber fast alle sind aus formalen Gründen unzulässig, was die niedrigen Hürden zunichte macht. Der Landtag muss hier nachbessern.“
Um die rechtliche Sicherheit für Bürgerbegehren zu erhöhen, schlägt der Fachverband vor, die Kostendeckungsvorschläge durch amtliche Kostenschätzungen zu ersetzen. Zudem sollte eine verbindliche Zulässigkeitsprüfung schon vor der Unterschriftensammlung erfolgen. Diese Maßnahmen könnten dazu führen, dass die Bürgerbeteiligung gestärkt und die Zahl der zulässigen Bürgerbegehren gesteigert wird.