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Wahlprüfungsausschuss unterbricht Sitzung wegen Rechtsfrage

Die Überprüfung der sächsischen Landtagswahl vom 31. August 2014 dauert weiter an. Am Mittwoch unterbrach der parlamentarische Wahlprüfungsausschuss seine 13. Sitzung, um eine Rechtsfrage zu klären. «Bei der Behandlung von zwei Wahleinsprüchen handelt es sich um das umfassendste Wahlprüfungsverfahren in der Geschichte des Freistaates Sachsen», erklärte Ausschussvorsitzender Marko Schiemann (CDU).

Details über die offene Rechtsfrage nannte er nicht. Wie aus Ausschusskreisen zu erfahren war, geht es darum, welche Mitglieder über die Beschlussempfehlung an den Landtag abstimmen dürfen. Da das Gremium schon fast zwei Jahre tagt, hatten nicht alle Mitglieder an jeder Sitzung teilgenommen. Bislang hat der Ausschuss 14 Wahleinsprüche abschließend behandelt. Drei sind derzeit noch anhängig, die restlichen wurden abgewiesen.

Ein Einspruch stammt vom früheren Bautzener AfD-Kreischefs Arvid Samtleben. Er war ursprünglich auf einen Listenplatz seiner Partei gewählt, dann aber wieder gestrichen worden. Samtleben führt das auf Intrigen und den Umstand zurück, dass er der Partei im Gegenzug für den Listenplatz kein Darlehen gewährte. Die AfD-Spitze macht geltend, dass Samtleben kein Engagement mehr für die Partei gezeigt habe. Eine Entscheidung zur Beschlussempfehlung soll nicht vor März fallen. Samtleben kann dann immer noch vor das Verfassungsgericht ziehen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Arno Burgi