Das Hauptzollamt Dresden will Urlaubsrückkehrer vor unliebsamen Überraschungen bewahren. Am Mittwoch veröffentlichte die Behörde Tipps, wie man bei der Ankunft stressfrei durch den Zoll kommt. So dürfen bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern und Sondergebieten wie den Kanarischen Inseln und französischen Übersee- Departements mitgebrachte Waren zu nichtgewerblichen Zwecken nur in bestimmten Mengen- und Wertgrenzen pro Person abgabenfrei eingeführt werden, hieß es. Etwa bei Tabakwaren, Alkohol und Arzneimitteln seien Freimengen zu beachten, die nicht überschritten werden dürfen.
«Hierzu ist es ratsam, sich vorab im Netz unter zoll.de zu informieren, welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisefreimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern gelten und von welchen Waren man auf jeden Fall die Finger lassen sollte», teilte das Hauptzollamt mit. Wenn keine Einfuhrverbote vorliegen, seien Wareneinfuhren aus Nicht-EU-Ländern abgabenfrei. Das gelte bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro, bei Flug- beziehungsweise Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro. Für Kinder liegt der Wert bei 175 Euro.