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Sachsen verlängert Mietpreisregelung für Dresden und Leipzig

Symbolbild Leipzig / pixabay
Symbolbild Leipzig / pixabay

Wohnungsmieten in Dresden und Leipzig dürfen auch künftig innerhalb von drei Jahren nur um 15 Prozent erhöht werden. Am Mittwoch verlängerte

Wohnungsmieten in Dresden und Leipzig dürfen auch künftig innerhalb von drei Jahren nur um 15 Prozent erhöht werden. Am Mittwoch verlängerte das Kabinett eine entsprechende Regelung zur sogenannten Kappungsgrenze bis Ende Juni 2025. Auf diese Weise könnten Mieter weiter vor unangemessenen Mieterhöhungen geschützt werden, sagte Regierungssprecher Ralph Schreiber. Die Kappungsgrenze liegt normalerweise bei 20 Prozent, für die beiden sächsischen Metropolen mit vergleichsweise hohen Mieten gilt aber eine Ausnahme.

Die Fortführung der bisherigen Regelung war im Koalitionsvertrag vereinbart worden. «Das Staatsministerium für Regionalentwicklung hat die Situation auf dem Wohnungsmarkt in beiden Städten anhand fachlicher Kriterien geprüft und festgestellt, dass eine Weiterführung der abgesenkten Kappungsgrenze weiterhin angemessen ist», hieß es.

Zu den Kriterien für die Kappungsgrenze gehören unter anderem die Leerstandsquote, der Vergleich der Entwicklung von Mieten und Einkommen in den vergangenen fünf Jahren sowie der Entwicklung bei Angebots- und Bestandsmieten. In Dresden liegt die Leerstandsquote bei 1,5 Prozent, in Leipzig bei nur 0,7 Prozent. Der für einen funktionierenden Markt übliche Wert beträgt etwa drei Prozent.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH