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Sachsen führt Videoüberwachung von Hafträumen ein

dpa / Jan Woitas
dpa / Jan Woitas

In sächsischen Gefängnisse können fortan Hafträume per Videokamera überwacht werden. Der Landtag stimmte am Mittwoch einem ganzen Bündel von Gesetzen für den Justizvollzug zu. Die Bediensteten könnten so die Sicherheit in Haftanstalten bestmöglich gewährleisten, sagte Justizminister Sebastian Gemkow (CDU).

Mit der Videoüberwachung setzt Sachsen zugleich eine Empfehlung der Expertenkommission im Fall des mutmaßlichen IS-Terroristen Dschaber al-Bakr um. Er hatte sich im Oktober 2016 in einer Zelle in Leipzig stranguliert. Al-Bakr stand im Verdacht, einen Sprengstoffanschlag auf einen Flughafen in Berlin geplant zu haben. Dass er wegen seines Suizids nicht mehr nach Hintermännern und Kontakten befragt werde konnte, war für die Ermittler ein herber Rückschlag. Sachsens Polizei und Justiz gerieten deshalb stark in Kritik.

Nach den neuen Regelungen können Gefangene in Sachsen künftig bei schwerwiegenden oder wiederholten Verfehlungen bis zu zwei Wochen von anderen getrennt werden. In der Regel kommen sie in eine Einzelzelle, müssen dort auf private Gegenstände verzichten und dürfen auch nicht mehr an Gemeinschaftsveranstaltungen teilnehmen. Bei Gefahr einer Verbreitung radikal-extremistischer Anschauungen seien zukünftig besondere Sicherungsmaßnahmen möglich, hieß es.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Jan Woitas