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Neue Bauordnung: 1000-Meter-Abstand zu Windrädern

Windenergieanlagen stehen auf einem Feld. / Foto: Marcus Brandt/dpa/Symbolbild
Windenergieanlagen stehen auf einem Feld. / Foto: Marcus Brandt/dpa/Symbolbild

Der Landtag hat die sächsische Bauordnung geändert und dabei auch den 1000-Meter-Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden besiegelt. Vom Mindestabstand kann abgewichen werden, wenn es um das Repowering, also das Nachrüsten bestehender Anlagen, geht, oder wenn der Abstand im Außenbereich auf Wunsch der Gemeinden unterschritten werden soll. Mit der Regelung will Sachsen erreichen, dass mehr Flächen für Windkraft zur Verfügung gestellt werden können als bisher. Die Linken halten die Regelung im Sinne des Ausbaus erneuerbarer Energien für kontraproduktiv. Linke und AfD scheiterten mit Änderungsanträgen.

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