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Messerattacke: Zeuge sieht Staatsanwalt als befangen an

dpa / Robert Michael
dpa / Robert Michael

Im Prozess zur tödlichen Messerattacke von Chemnitz im vorigen August hat ein ehemals Tatverdächtiger seine Aussage vom Ausschluss des Staatsanwalts abhängig gemacht. Er wolle als Zeuge vor Gericht aussagen, ließ der 23-Jährige am Freitag in Dresden seinen Anwalt Ulrich Dost-Roxin per Erklärung mitteilen. Dies könne er aber nicht im Beisein von Staatsanwalt Stephan Butzkies, weil er bei diesem ein «Höchstmaß an Befangenheit» sehe.

Hintergrund ist eine Strafanzeige des Zeugen gegen Butzkies wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden führt ein entsprechendes Ermittlungsverfahren. Der Iraker Yousif A. hatte vom 27. August bis 18. September in Untersuchungshaft gesessen. Der Haftbefehl sei «völlig grundlos, willkürlich und rechtswidrig» beantragt worden. Die Kammer unterbrach die Vernehmung. Sie wolle die Erklärung prüfen und dann eine Entscheidung treffen.

Seit 18. März muss sich ein Syrer wegen gemeinschaftlichen Totschlags vor dem Landgericht Chemnitz verantworten. Er soll zusammen mit einem auf der Flucht befindlichen Iraker am 26. August 2018 in Chemnitz einen Deutschen erstochen haben. Nach der Tat war es in der Stadt zu fremdenfeindlichen Übergriffen, rechten Demonstrationen sowie zu Anschlägen auf ausländische Restaurants gekommen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Robert Michael