loading

Nachrichten werden geladen...

Kabinett bringt Gleichstellungsgesetz auf den Weg

Katja Meier (Bündnis90/Die Grünen), Gleichstellungsministerin, nimmt an einer Pressekonferenz teil. / Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Katja Meier (Bündnis90/Die Grünen), Gleichstellungsministerin, nimmt an einer Pressekonferenz teil. / Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Seit Jahren wird in Sachsen um ein modernes Gleichstellungsgesetz gerungen. Im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und SPD war es erneut ein Thema. Nun ist zumindest ein Entwurf reif zur Anhörung.

Sachsen will die Gleichstellung im öffentlichen Dienst stärken. Am Dienstag gab das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Anhörung frei. Gleichstellungsministerin Katja Meier (Grüne) zeigte sich zufrieden. Sachsen mache damit einen großen Schritt nach vorn. Allerdings räumte Meier auch langwierige Diskussionen im Zusammenhang mit diesem Thema ein. Manche hätten sich diesem Thema erst öffnen müssen, sagte Meier und spielte damit offensichtlich auf den Koalitionspartner CDU an. Der Gesetzentwurf sei Ergebnis eines Aushandlungsprozesses, in einer Koalition könne ein Partner niemals «wunschlos glücklich» sein.

Sachsen hatte die Gleichstellung von Frau und Mann 1994 in der Verfassung des Freistaates verankert. Meier zufolge wurden die Frauenförderungskonzepte in der Verwaltung aber seither unterschiedlich konsequent umgesetzt. «Wir wollen den öffentlichen Dienst modernisieren mit diesem Gesetz.» So sollen bei gleicher Eignung Frauen in Führungspositionen dann bevorzugt werden, wenn sie in den betroffenen Dienststellen unterrepräsentiert sind.

Laut Meier soll das Gesetz die Gleichstellungsbeauftragten stärken und ihre Beteiligungsrechte verbessern. Zudem ist für sie ein Klagerecht bei Verstößen vorgesehen. Auch Begrifflichkeiten ändern sich. Frauenförderpläne heißen fortan Gleichstellungspläne, aus Frauenbeauftragten werden durchgängig Gleichstellungsbeauftragte. Meier sprach von einer notwendigen Professionalisierung der Gleichstellungsarbeit. In Sachsen sind rund 65 Prozent der 216.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Land und Kommunen Frauen.

Der Gesetzentwurf sieht ferner Regelungen zur mobilen Arbeit und flexiblen Arbeitszeiten vor, um Beruf und Familie besser in Einklang zu bringen. Ab 17.000 Einwohner müssen Kommunen jetzt einen Gleichstellungsbeauftragten oder eine -beauftragte bestellen. Deren Freistellungszeiten sind je nach Größe der Dienststelle definiert.

Das Gleichstellungsgesetz soll auch Männer darin unterstützen, sich etwa stärker an der Sorge in ihren Familien zu beteiligen. «Mit dem Gesetz wollen wir Chancengerechtigkeit herstellen und ermöglichen, dass alle Menschen im öffentlichen Dienst unabhängig von ihrem Geschlecht ihre Fähigkeiten einbringen und ihre Chancen nutzen können», betonte die Ministerin.

«Es wird Zeit, dass Sachsen beim Thema Gleichstellungsarbeit endlich im 21. Jahrhundert ankommt», kommentierte die Landtagsabgeordnete Lucie Hammecke (Grüne) den Gesetzentwurf. Für die Zukunft Sachsens sei die Frage nach Geschlechtergerechtigkeit zentral.

Die Anhörung der Verbände ist bis Mitte Februar vorgesehen und soll bis zum Ende des ersten Quartals ausgewertet werden. Noch vor der Sommerpause will sich das Kabinett erneut mit dem Entwurf befassen und ihn dann in den Landtag einbringen. Abhängig von der Behandlung im Parlament könnte das Gleichstellungsgesetz am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Copyright 2023, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

Tags:
  • Teilen: