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Hitlergruß: Landgericht bestätigt Urteil gegen Bremer

dpa / Uli Deck
dpa / Uli Deck

Ein Mann, der im Vorjahr bei einer Demonstration nach der tödlichen Messerattacke auf einen Deutschen in Chemnitz den Hitlergruß gezeigt hat, ist mit seiner Berufung gescheitert. Das Landgericht Chemnitz bestätigte am Dienstag das Urteil des Amtsgerichts. Dieses hatte den 49-Jährigen aus Bremen am 10. Dezember 2018 im Schnellverfahren zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Als Bewährungsauflage wurden 100 Stunden gemeinnützige Arbeit festgelegt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte reagierte auf die Abweisung der Berufung aggressiv. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin kündigte der 49-Jährige lautstark Revision an.

Der Angeklagte hatte bei einer Demonstration der rechtspopulistischen Bewegung Pro Chemnitz am 27. August 2018 den Hitlergruß gezeigt. Laut Gerichtssprecherin hörte die 7. Strafkammer des Landgerichts noch einmal Zeugen und wertete Fotos von der Demonstration aus.

Am 26. August vorigen Jahres war in Chemnitz ein 35-jähriger Deutscher vermutlich durch Asylbewerber erstochen worden. Danach war es zu rechten Demonstrationen und fremdenfeindlichen Übergriffen in der Stadt gekommen. Seit 18. März muss sich ein Syrer vor dem Landgericht Chemnitz wegen gemeinschaftlichen Totschlags verantworten. Nach einem mutmaßlichen Mittäter wird weltweit gefahndet.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Uli Deck