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Führerscheinumtausch von Jahrgängen 1959 bis 1964 bis 2023

Führerscheinumtausch von Jahrgängen 1959 bis 1964 bis 2023
Ein «rosa Führerschein» (Papier-Führerschein) liegt auf einem neuen Führerschein-Exemplar. / Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn/dpa/Illustration
Von: DieSachsen News

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer müssen in den kommenden Jahren ihren alten Führerschein gegen einen EU-Kartenführerschein eintauschen. Mit einem Stufenplan sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden. Bis zum 19. Januar 2023 müssen Autofahrer mit den Geburtsjahren 1959 bis 1964 ihre Fahrerlaubnis umtauschen, wie das sächsische Verkehrsministerium am Mittwoch mitteilte. Dabei geht es um Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998.

Der Umtausch soll sicherstellen, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Zuständig für den Umtausch des Führerscheindokuments ist die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes. Der Bundesrat hatte vor zweieinhalb Jahren beschlossen, dass bis 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gegen neue Exemplare getauscht werden müssen.

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