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Etwa die Hälfte der Grundsteuererklärungen fehlen in Sachsen

Hartmut Vorjohann (CDU), Finanzminister von Sachsen, spricht während einer Veranstaltung. / Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Archiv
Hartmut Vorjohann (CDU), Finanzminister von Sachsen, spricht während einer Veranstaltung. / Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Archiv

Kurz vor Fristende haben viele Immobilienbesitzer ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben. Das Finanzministerium appelliert an alle Eigentümer, dies schnellstmöglich zu tun.

In Sachsen sind bislang erst die Hälfte der erwarteten Grundsteuererklärungen eingegangen. Das teilte das Finanzministerium am Freitag mit. Eigentümer haben den Angaben nach nur noch bis zum Ende des Monats Zeit, um ihre Erklärung bei der Finanzbehörde einzureichen.

«Es bleiben keine vier Wochen mehr, um die Grundsteuererklärung einzureichen. Ich appelliere an alle Eigentümer: Bitte erledigen Sie die Steuererklärung zeitnah. Eine weitere Fristverlängerung wird es nicht geben», sagte der sächsische Finanzminister Hartmut Vorjohann. «Wer Hilfe bei der Erklärung benötigt, den unterstützen unsere sächsischen Finanzämter gern», so der CDU-Politiker.

Grundsätzlich seien die Erklärungen elektronisch abzugeben. Menschen ohne die erforderliche Technik, können jedoch auch von den Finanzämtern bereitgestellte Papiervordrucke nutzen. Bei Fragen sollen sich Eigentümer entweder auf der Grundsteuer-Website informieren, oder die eingerichteten Grundsteuerhotlines und Grundsteuersprechstunden nutzen.

Die Finanzämter haben in Sachsen rund zwei Millionen Immobilien und Grundstücke neu zu bewerten und entsprechende Bescheide erlassen. Diese sind dann die Basis für die Entscheidung der Kommunen über ihre sogenannten Hebesätze. Mit ihnen wird die Höhe der neuen Grundsteuer festgelegt, die ab 1. Januar 2025 fällig ist.

Sachsens Landtag hatte im Februar 2021 die Reform der Grundsteuer beschlossen. Grundlage für die Neuregelung war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018. Danach mussten die bisherigen und jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Die Länder konnten eigene Regelungen treffen, wovon Sachsen Gebrauch machte.

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