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Eilantrag gegen Räumung des Protestcamps im Heidebogen

Baumhäuser der Initiative «Heibo bleibt» in einem besetzten Waldgebiet in der Laußnitzer Heide. / Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Baumhäuser der Initiative «Heibo bleibt» in einem besetzten Waldgebiet in der Laußnitzer Heide. / Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Die Umweltaktivisten im Heidebogen nördlich von Dresden wehren sich juristisch gegen eine drohende Räumung ihres Protestcamps. Ein entsprechender Eilantrag auf einstweiligen Rechtsschutz ging am Montag beim Verwaltungsgericht Dresden ein. Er gehe zunächst den Antragsgegnern - dem Landratsamt Bautzen und dem Freistaat Sachsen - mit der Aufforderung zur kurzfristigen Erwiderung zu, teilte Gerichtssprecher Robert Bendner auf Anfrage mit. Die Demonstranten rechnen mit einer Räumung bereits an diesem Mittwoch. Ursprünglich war der 15. Februar angenommen worden. Einen offiziellen Räumungstermin gibt es bisher nicht.

Im Waldstück Heidebogen bei Ottendorf-Okrilla demonstrieren seit etwa eineinhalb Jahren Naturschützer gegen Kiesabbau. Sie haben dort mehrere Baumhäuser errichtet. Nun soll dort Wald gerodet werden. Das Unternehmen KBO Kieswerk führt dafür genau wie das Umweltministerium und das Wirtschaftsministerium Sachsen die Rechtslage ins Feld. Umweltaktivisten wollen das nicht tatenlos hinnehmen. Inzwischen hat der Protest viel Resonanz ausgelöst. Auch Vertreter mehrere Parteien sprachen sich dagegen aus, darunter die Jugendorganisationen von Grünen und SPD.

Die Umweltaktivisten monieren unter anderem, dass sie aus den Medien von der bevorstehenden Räumung erfuhren und bisher kein offizieller Bescheid vorliege. Eine Aufrechterhaltung der Versammlung sei ohne die Baumhäuser wegen der Witterung nicht möglich. Die Auflösung einer Versammlung dürfe nur bei unmittelbarer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erfolgen. Das Protestcamp sei für den weiteren Kiesabbau nicht von Relevanz, da es sich am äußersten Rand befinde und der Abbau auf angrenzenden Flächen auch künftig ungehindert möglich sei, lautet ein weiteres Argument. Das Kieswerk mache von seiner Abbaugenehmigung auf der aktuellen Versammlungsfläche schon seit mehr als 30 Jahren keinen Gebrauch.

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