Das Sächsische Integrations- und Teilhabegesetz ist ein wichtiger Schritt zur Integration der Menschen mit Migrationshintergrund, die im Freistaat Sachsen leben. Es zielt darauf ab, ihre gleichberechtigte und umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu fördern und so zu einem friedvollen Zusammenleben sowie zur wirtschaftlichen Fortentwicklung im Freistaat Sachsen beizutragen.
Hintergrund
Seit 2011 ist die Anzahl der Menschen mit Migrationshintergrund in Sachsen um rund 5 Prozentpunkte gestiegen. Im Jahr 2019 lebten etwa 352.000 Menschen mit Migrationshintergrund in Sachsen, was etwa 9 Prozent der Landesbevölkerung entspricht. Darüber hinaus sind seit 2022 mehr als 50.000 Menschen, oft Frauen und Kinder, aus der Ukraine nach Sachsen geflohen.