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Bürgerbeteiligung in Sachsen: Das Sächsische Integrations- und Teilhabegesetz

Symbolbild Integration / pixabay AbsolutVision
Symbolbild Integration / pixabay AbsolutVision

Bürgerbeteiligung: Das Sächsische Integrations- und Teilhabegesetz fördert die Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in Sachsen.

Das Sächsische Integrations- und Teilhabegesetz ist ein wichtiger Schritt zur Integration der Menschen mit Migrationshintergrund, die im Freistaat Sachsen leben. Es zielt darauf ab, ihre gleichberechtigte und umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu fördern und so zu einem friedvollen Zusammenleben sowie zur wirtschaftlichen Fortentwicklung im Freistaat Sachsen beizutragen.

Hintergrund

Seit 2011 ist die Anzahl der Menschen mit Migrationshintergrund in Sachsen um rund 5 Prozentpunkte gestiegen. Im Jahr 2019 lebten etwa 352.000 Menschen mit Migrationshintergrund in Sachsen, was etwa 9 Prozent der Landesbevölkerung entspricht. Darüber hinaus sind seit 2022 mehr als 50.000 Menschen, oft Frauen und Kinder, aus der Ukraine nach Sachsen geflohen.

Das Gesetz

Das Gesetz beginnt mit einer Präambel, die den Stellenwert des Gesetzes und die Achtung vor den Mitbürger:innen mit Migrationshintergrund hervorhebt. Es betont, dass Sachsen sich als ein weltoffenes und zukunftsorientiertes Land versteht und dass Zuwanderung sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance ist. Es spricht die humanitäre Verantwortung Sachsens an, Geflüchtete aufzunehmen und denjenigen mit einer Bleibeperspektive die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Darüber hinaus betont es die Notwendigkeit, die Potenziale aller Zuwanderungsgruppen, insbesondere von Fach- und Arbeitskräften, für Sachsen nutzbar zu machen.

Eine erfolgreiche Integration der Menschen mit Migrationshintergrund bietet Chancen für Sachsen nicht nur in wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Hinsicht. Sie kann auch einen Beitrag zur Lösung grundlegender gesamtgesellschaftlicher Fragen, wie dem demografischen Wandel und dem damit einhergehenden Arbeitskräftemangel, leisten.

Maßnahmen und Ziele

Das Gesetz legt die Zuständigkeiten zwischen dem Freistaat und der kommunalen Ebene fest. Es sieht vor, die migrationsgesellschaftlichen Kompetenzen der Bediensteten des Freistaats zu stärken, insbesondere der Lehrkräfte sowie Erzieher:innen, da sie sehr frühzeitig und intensiv Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie deren Eltern aufbauen und eine prägende Rolle bei der Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen einnehmen.

Darüber hinaus wird der Freistaat Sachsen dazu angehalten, den Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund bei seinen Beschäftigten nach Möglichkeit zu erhöhen. Es werden Maßnahmen zur Unterstützung der beruflichen Integration und der gesellschaftlichen Integration gesetzlich verankert.

Die kommunale Integrationsarbeit der Landkreise und Kreisfreien Städte ist als freiwillige Selbstverwaltungsangelegenheit ausgestaltet. Die wichtigsten Aufgabenfelder der kommunalen Integrationsarbeit sind das kommunale Integrationsmanagement, die Flüchtlingssozialarbeit, kommunale Integrations-Beratungsstellen und hauptamtliche Beauftragte für Integration und Teilhabe.

Beteiligung der Bürger:innen

Die Bürger:innen sind eingeladen, sich bis zum 25. August 2023 zu beteiligen und zum Referentenentwurf Stellung zu nehmen. Hinweise und Anregungen können über die Funktion "Ihre Stellungnahme" abgegeben werden. Diese Beteiligung ist ein wichtiger Teil des demokratischen Prozesses und ermöglicht es den Bürger:innen, ihre Meinungen und Bedenken direkt in den Gesetzgebungsprozess einzubringen.

Das Sächsische Integrations- und Teilhabegesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer integrativen und inklusiven Gesellschaft in Sachsen. Es zeigt, dass Sachsen sich seiner Verantwortung bewusst ist und aktiv Maßnahmen ergreift, um die Integration und Teilhabe aller Menschen zu fördern.

Link: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sms/beteiligung/themen/1036120