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Anklage gegen Frau und Mann aus der «Reichsbürger»-Szene

Gegen zwei «Reichsbürger» ist Anklage erhoben worden. (Symbolbild) / Foto: Robert Michael/dpa
Gegen zwei «Reichsbürger» ist Anklage erhoben worden. (Symbolbild) / Foto: Robert Michael/dpa

Sich für einen verbotenen Verein weiter zu betätigen, ist in Deutschland strafbar. Eine Frau und ein Mann aus der «Reichsbürger»-Szene sollen deswegen jetzt vor Gericht kommen.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen zwei Personen aus der «Reichsbürger»-Szene erhoben. Sie wirft der 63-jährigen Frau und dem 59-jährigen Mann vor, sich nach dem rechtskräftigen Verbot der Vereinigung «Geeinte deutsche Völker und Stämme» weiter für die Gruppierung betätigt zu haben. 

Für einen verbotenen Verein weiter aktiv zu sein, ist laut Gesetz strafbar. Die Anklage laute auf Verstoß gegen das Vereinigungsverbot, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Vereinigung 2020 verboten

Der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte die Gruppierung im März 2020 verboten und aufgelöst. Sie sei verfassungsfeindlich, verbreite rassistische und antisemitische Schriften und vergifte so systematisch die freiheitliche Gesellschaft, hieß es zur Begründung.

Die 63-Jährige hatte laut Staatsanwaltschaft eine führende Rolle bei den «Geeinten deutschen Völkern und Stämmen» innen. Nach dem Verbot habe sie «über einen nicht unerheblichen» Zeitraum weitergemacht. Der 59 Jahre alte Mann soll sich weiter als aktives Mitglied betätigt haben.

«Die Beschuldigte soll dabei in führender Rolle an der Umsetzung der Ziele der verbotenen Vereinigung mitgewirkt haben, um unter Negierung der Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder ein eigenes staatliches System mit eigener Verwaltung und Gerichtsbarkeit zu errichten», so die Staatsanwaltschaft.

Beschuldigte sind vorbestraft

Sowohl die Frau als auch der Mann seien vorbestraft. Mangels Haftgründen seien sie nicht in Untersuchungshaft. Die Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden und Termine für einen Prozess festlegen.

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