Die Bundesländer setzen mit Blick auf eine AfD-Mitgliedschaft von Beschäftigten im öffentlichen Dienst weiter auf Einzelfallprüfungen. Ein genereller Beschäftigungsausschluss nur aufgrund der Parteimitgliedschaft steht nicht auf der Tagesordnung, wie Rückmeldungen und Äußerungen aus den Ländern in den vergangenen Tagen ergaben. Teilweise könnte es aber strengere Überprüfungen geben.
Rheinland-Pfalz hatte in der vergangenen Woche angekündigt, AfD-Mitgliedern den Weg in den öffentlichen Dienst zu verschließen, und damit eine bundesweite Debatte ausgelöst. Inzwischen versichert die Regierung in Mainz, es gehe nicht um eine pauschale Zugangssperre. Zweifel an der Verfassungstreue von Bewerbern könnten auch künftig im Einzelfall ausgeräumt werden.