Das tschechische Finanzministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ab dem 1. Januar 2027 eine modernisierte elektronische Umsatzerfassung namens EET 2.0 einführen soll. Zunächst ist eine freiwillige Pilotphase geplant. Ziel des Vorhabens ist es laut Ministerium, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die Steuererhebung technisch zu vereinfachen.
Der neue Ansatz knüpft an Erfahrungen mit dem früheren System an, berücksichtigt aber zugleich den technologischen Fortschritt, insbesondere bei bargeldlosen Zahlungsformen. Vorgesehen sind Kompatibilität mit bestehenden EET-Geräten, ein reduzierter Datensatz (Steuer-ID, Datum, Uhrzeit, fortlaufende Nummer, Betriebsstätte, Betrag) und die Möglichkeit, Belege nur auf Wunsch des Kunden auszugeben. Die Finanzverwaltung will zudem eine kostenlose Lösung für Mobiltelefon, Tablet oder Computer anbieten, vor allem für Kleinstunternehmer.
Ein zentrales Element des Entwurfs ist die stärkere Nutzung gezielter Datenanalysen, um die Zahl der Kontrollen zu reduzieren. Erfasst werden Zahlungen, die im direkten Kundenkontakt oder in Betriebsstätten erfolgen – bar, per Karte, QR oder andere Vor-Ort-Zahlungsformen. Klassische Rechnungen oder reine Online-Überweisungen ohne physischen Kontakt sollen nicht erfasst werden. Das Ministerium betont, dass ohne Einbeziehung bargeldloser Zahlungen eine wirksame Ausgestaltung nicht möglich sei.