Das tschechische Finanzministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ab dem 1. Januar 2027 eine modernisierte elektronische Umsatzerfassung namens EET 2.0 einführen soll. Zunächst ist eine freiwillige Pilotphase geplant. Ziel des Vorhabens ist es laut Ministerium, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die Steuererhebung technisch zu vereinfachen.
Der neue Ansatz knüpft an Erfahrungen mit dem früheren System an, berücksichtigt aber zugleich den technologischen Fortschritt, insbesondere bei bargeldlosen Zahlungsformen. Vorgesehen sind Kompatibilität mit bestehenden EET-Geräten, ein reduzierter Datensatz (Steuer-ID, Datum, Uhrzeit, fortlaufende Nummer, Betriebsstätte, Betrag) und die Möglichkeit, Belege nur auf Wunsch des Kunden auszugeben. Die Finanzverwaltung will zudem eine kostenlose Lösung für Mobiltelefon, Tablet oder Computer anbieten, vor allem für Kleinstunternehmer.
Ein zentrales Element des Entwurfs ist die stärkere Nutzung gezielter Datenanalysen, um die Zahl der Kontrollen zu reduzieren. Erfasst werden Zahlungen, die im direkten Kundenkontakt oder in Betriebsstätten erfolgen – bar, per Karte, QR oder andere Vor-Ort-Zahlungsformen. Klassische Rechnungen oder reine Online-Überweisungen ohne physischen Kontakt sollen nicht erfasst werden. Das Ministerium betont, dass ohne Einbeziehung bargeldloser Zahlungen eine wirksame Ausgestaltung nicht möglich sei.
Teil des Gesetzes ist der sogenannte Modus "EET OFF" für die kleinsten Unternehmer. Er gilt unter klaren Bedingungen: Teilnahme an der ersten Stufe der Pauschalsteuer, Jahresumsatz bis maximal eine Million Kronen, monatliche Pauschalsteuer von 1.500 Kronen sowie verpflichtende Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge. Der Modus bleibt für das gesamte Steuerjahr bindend; bei Überschreitung der Grenze ist der Differenzbetrag nachzuzahlen, die Pflicht zur elektronischen Erfassung tritt erst im Folgejahr in Kraft.
Finanzministerin Alena Schillerová kündigte Begleitmaßnahmen wie steuerliche Entlastungen an, darunter die Befreiung freiwilliger Trinkgelder von Steuern und Sozialabgaben. Nach Darstellung des Ministeriums soll EET 2.0 keine Steuererhöhung bedeuten, sondern durch effizientere Erhebung stabile oder niedrigere Belastungen ermöglichen und ehrliche Unternehmer entlasten.