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Region Dresden: Erleichterung bei den Stollen-Bäcker wegen Verpackungsabgabe

Symbolbild Stollen / pixabay Couleur
Symbolbild Stollen / pixabay Couleur

Die Handwerkskammer Dresden begrüßt den Verzicht auf die Verpackungsabgabe für Stollen über 500 Gramm als wichtige Entscheidung für die Bäcker.

Großer Stollen jetzt ohne Abgabe. Die Handwerkskammer Dresden begrüßt den Verzicht auf die Verpackungsabgabe für Stollen über 500 Gramm. Diese Entscheidung wurde durch das Umweltbundesamt nach dem Drängen von Handwerksorganisationen und dem Sächsischen Wirtschaftsministerium getroffen. Die überarbeiteten Regeln im Rahmen des Einwegkunststofffondsgesetzes sehen vor, dass Tüten, Folienverpackungen und Lebensmittelbehälter mit einem Inhalt von mehr als 500 Gramm von der Abgabe ausgenommen sind. Das führt zur Erleichterung bei den Bäckern.

Andreas Brzezinski, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Dresden, kommentierte: „Das ist eine wichtige Entscheidung. Sie hilft auch den Bäckern und ist praxistauglich.“ Insbesondere die Stollenbäcker profitieren, da der Stollen, der nicht als Imbiss für unterwegs konzipiert ist, nun großflächig von der Regelung befreit ist. Sie trägt dazu bei, die Bürokratie für die Handwerker zu reduzieren, die bereits an vielen anderen Stellen stark belastet sind.

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