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Frau aus Reudnitz-Thonberg ermordet: Prozessbeginn am Landgericht Leipzig

Der mutmaßliche Frauenmörder Nick W. muss sich vorm Landgericht Leipzig verantworten. Foto: Lucas Böhme
Der mutmaßliche Frauenmörder Nick W. muss sich vorm Landgericht Leipzig verantworten. Foto: Lucas Böhme

Am Landgericht Leipzig hat der Prozess um einen tödlichen Messerangriff begonnen. Angeklagt ist der Ex-Partner der getöteten Frau, auch wegen versuchten Mordes.

Nach Angaben der Anklage soll der Mann am späten Abend des 18. August 2025 mit mehreren Messern in eine Wohnung im Leipziger Stadtteil Reudnitz-Thonberg eingedrungen sein, in der sich seine frühere Lebenspartnerin, der gemeinsame zehnjährige Sohn sowie ein weiterer Mann aufhielten. Nach einem Streit soll er die 42-Jährige mit einem Messer schwer verletzt haben. Die Frau versuchte offenbar durch einen Sprung aus dem Fenster der Hochparterre-Wohnung zu fliehen, erlag später jedoch in einer Klinik ihren Verletzungen.

Anschließend soll sich der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft gegen den gemeinsamen Sohn gewandt haben. Der Junge wurde mit zahlreichen Messerstichen schwer verletzt, konnte nach einer mehrstündigen Notoperation jedoch gerettet werden.

War die Tat geplant?

Die Staatsanwaltschaft geht von einer geplanten, heimtückischen Tat aus niedrigen Beweggründen aus. Demnach habe der Mann die neue Beziehung seiner Ex-Partnerin nicht akzeptiert und die Frau bestrafen wollen. Nachdem diese nicht mehr erreichbar gewesen sei, habe sich die Gewalt gegen das Kind gerichtet.

Der Angeklagte wies eine geplante Tat zurück. Vor Gericht schilderte er eine langjährige wechselhafte Beziehung zur Getöteten und erklärte, aus Sorge um sie die Wohnung aufgesucht zu haben. Die mitgeführten Messer habe er nach eigenen Angaben aus Gewohnheit bei sich getragen. Den Angriff auf die Frau stellte er als unbeabsichtigt dar; an die Geschehnisse im Kinderzimmer habe er keine Erinnerung. Er habe selbst den Notruf gewählt und sich später der Polizei ergeben. Seine Verteidigung erklärte, der Mann übernehme Verantwortung für das Geschehen und bereue die Tat.

Ungewöhnliche Fragen bei Festnahme

Polizeibeamte berichteten zum Prozessauftakt von einem belastenden Einsatz und schilderten den schwer verletzten Jungen als ansprechbar, aber stark gezeichnet. Nach der Festnahme soll der Angeklagte widersprüchlich gewirkt, ungewöhnliche Fragen gestellt und teilweise gelacht haben, zugleich aber Reue geäußert haben.

Der Prozess wird am 25. Februar fortgesetzt. Erwartet wird auch ein psychiatrisches Gutachten. Der Sohn sowie Angehörige der Getöteten treten als Nebenkläger auf. Ein Urteil könnte Anfang April fallen.

Den ausführlichen Bericht lesen Sie hier auf L-IZ.de.

Leipziger Zeitung // Lucas Böhme, unterstützt von KI

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