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MeToo-Verdachtsfall: Tänzer klagt gegen Kündigung

dpa / Monika Skolimowska
dpa / Monika Skolimowska

Ein Solist aus dem Ballett der Semperoper, der einem Ballettmeister sexuelle Diskriminierung und Belästigung vorgeworfen hatte, setzt sich gerichtlich gegen seine Entlassung zur Wehr. Wie sein Anwalt am Freitag auf Anfrage mitteilte, klagt der Tänzer gegen die fristlose Kündigung seines Arbeitsverhältnisses und fordert zudem Schadensersatz vom Land Sachsen als Arbeitgeber.

Die Sächsische Staatsoper Dresden hatte zuvor keine Belege für eine sexuelle Belästigung und Diskriminierung im Ballett festgestellt und dem Solisten gekündigt, weil sie das Vertrauensverhältnis zu ihm «unwiederbringlich zerstört» sah. Der Entscheidung sei eine lange Überprüfung vorausgegangen, bei der man auch eine externe Anwaltskanzlei einschaltete, teilte die Oper Ende März mit.

Vor der Kündigung war der Solist vom Proben- und Vorstellungsbetrieb freigestellt worden. Dagegen hatte er vor dem Arbeitsgericht Dresden geklagt. Das Gericht gab dem Land Sachsen als Arbeitgeber recht.

Die Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer hatte ihr Befremden über das Vorgehen der Oper geäußert und die fristlose Kündigung als «absolut unangemessen» bezeichnet. Damit werde die Karriere eines gefeierten Solo-Tänzers gefährdet. «Es stellt sich die Frage, wie unter solchen Umständen noch konstruktiv eine Debatte über Missstände bei den Arbeitsbedingungen in der Kunst und speziell im Tanz geführt werden kann», hieß es in einer Stellungnahme.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Monika Skolimowska