loading

Nachrichten werden geladen...

Gericht bestätigt Böllerverbot auch im privaten Raum

Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa
Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa

Das in Dresden erlassene Böllerverbot gilt laut einer Gerichtsentscheidung weiter auch für Privatgrundstücke. Einen Eilantrag gegen diese Regelung in der Allgemeinverfügung der Stadt wies das Verwaltungsgericht Dresden ab, wie am Mittwoch ein Gerichtssprecher mitteilte. Ziel des Verbotes sei, Ansammlungen von Menschen zu verhindern und Kontakte zu reduzieren. «Das gelte auch für den privaten Raum», hieß es zur Begründung.

So könnten private Feuerwerke für andere Menschen etwa Anreiz sein, Aussichtspunkte aufzusuchen. Das Böllerverbot werteten die Richter als eine verhältnismäßig geringe Beeinträchtigung der persönlichen Handlungsfreiheit des Einzelnen im Vergleich zu erheblichen Gesundheitsrisiken für eine Vielzahl von Menschen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht erhoben werden.

Nach Gerichtsangaben gab es insgesamt fünf Eilanträge gegen das Böllerverbot in Dresden. In den vier weiteren Verfahren könnte noch am Mittwoch eine Entscheidung fallen, hieß es.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH