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Aleppo-Busse dürfen stehen bleiben: Eilantrag abgewiesen

Das umstrittene «Monument» des deutsch-syrischen Künstlers Manaf Halbouni darf vor der Dresdner Frauenkirche stehenbleiben. Das Verwaltungsgericht Dresden wies am Mittwoch einen Eilantrag eines empörten Bürgers als unzulässig ab, der die Stadt zur Entfernung der drei hochkant aufgestellten Schrottbusse verpflichten wollte. Der Antragsteller habe die Auffassung vertreten, dass das an den syrischen Bürgerkrieg erinnernde Kunstwerk im Hinblick auf das Gedenken an die Zerstörung Dresdens am 13. Februar 1945 «unangemessen und respektlos» sei, teilte das Gericht mit. Außerdem hatte er die aus Steuermitteln finanzierte Bewachung des Kunstwerks moniert.

Der Antrag sei nicht zulässig, da der Mann nicht geltend machen könne, in eigenen Rechten verletzt worden zu sein, entschied das Gericht. Es gebe keine Rechtsvorschrift, die den Betrachter eines Kunstwerks schütze, «dass dieses bei ihm keinerlei anstößige Wertung erregt». Ebenso wenig seien die Interessen eines Bürgers an einer bestimmten Verwendung staatlicher Steuereinnahmen geschützt.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Sebastian Kahnert

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