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Zschäpe lehnt Richter Götzl wegen Befangenheit ab

Im NSU-Prozess hat die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe am Donnerstag einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gestellt. Pflichtverteidiger Wolfgang Heer sagte zur Begründung, Götzl habe eine viel zu kurze Frist für letzte Beweisanträge gesetzt. Damit verstoße er gegen Gesetze und erwecke den Eindruck von Willkür.

Heer bezog sich auf eine Verfügung, die Götzl zu Wochenbeginn verkündet und in der er eine Frist von sieben Tagen für weitere Beweisanträge festgelegt hatte. Götzl hatte danach zwar angekündigt, dass diese Frist verlängert werden könne, dazu jedoch keine Einzelheiten genannt.

Bereits am Mittwoch hatte der mitangeklagte mutmaßliche Waffenbeschaffer Ralf Wohlleben einen ähnlich begründeten Befangenheitsantrag gegen sämtliche Richter des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts (OLG) München gestellt.

Über Wohllebens Antrag gegen alle Richter muss jetzt ein anderer OLG-Senat entscheiden. Sofern er das Ablehnungsgesuch verwirft, befinden Mitglieder des 6. Strafsenats über Zschäpes Antrag gegen Götzl. Das Gericht sagte deshalb die nächsten fünf Verhandlungstermine ab. Der Prozess wird erst am 23. März weitergehen.

Zschäpe ist in dem Prozess als Mittäterin der Verbrechen des «Nationalsozialistischen Untergrunds» angeklagt. Dazu zählt eine Serie von neun Morden an türkisch- oder griechischstämmigen Gewerbetreibenden in ganz Deutschland aus Fremdenhass.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Arne Dedert