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Weniger Drogen und Handys in Sachsens Gefängnissen gefunden

Ein Justizbeamter durchsucht mit einem Spürhund in einem Revisionseinsatz einen Haftraum. / Foto: Jan Woitas/dpa
Ein Justizbeamter durchsucht mit einem Spürhund in einem Revisionseinsatz einen Haftraum. / Foto: Jan Woitas/dpa

Drogen sind wie Handys im Gefängnis gesetzlich verboten. Trotz aller Bemühungen werden Beamte und spezielle Spürhunde regelmäßig fündig - mit aktuell sinkender Tendenz.

Bei Kontrollen in Sachsens Gefängnissen sind 2022 weniger Drogen und Handys sichergestellt worden als im Jahr zuvor. Nach Angaben des Justizministeriums summierte sich die Menge der entdeckten Betäubungsmittel auf rund 978 Gramm - das war fast ein halbes Kilo weniger als 2021. Im ersten Halbjahr 2023 wurden 382 Gramm gefunden, das spricht für einen neuerlichen Rückgang. In den meisten Fällen handelte es sich um Cannabis und Crystal.

«Jeder Betäubungsmittelfund im Justizvollzug wird an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben», sagte eine Ministeriumssprecherin. Wenn sich der Stoff einer Person zuordnen lasse, werde gegen diese ermittelt. Die Ergebnisse würden jedoch statistisch nicht erfasst.

Vor allem im geschlossenen Vollzug werden den Angaben nach alle von Gefangenen genutzten Räume regelmäßig auf versteckte Gegenstände, Drogen oder sicherheitsrelevante Beschädigungen durchsucht. Auch Spürhunde, die Drogen oder Datenträger erschnüffeln können, seien dabei im Einsatz. Arbeits- und Aufenthaltsbereiche sowie Außenanlagen werden ebenfalls überprüft - und es gibt anlassbezogene Durchsuchungen von Hafträumen.

Dabei wurden 2022 auch 45 Handys weniger entdeckt als jeweils in den Jahren zuvor. 2019 wurden noch 315 Handys gefunden. Und mit 114 im ersten Halbjahr deutet sich für 2023 ein weiterer Rückgang an. Laut Strafvollzugsgesetz des Freistaates sind Besitz und Benutzung von Mobilfunkgeräten in den Gefängnissen verboten. Nur für den offenen Vollzug kann die Anstaltsleitung abweichende Regelungen treffen.

Trotz aller Bemühungen gelangt Unerlaubtes hinter Gitter, vor allem bei Besuchen, sagte die Ministeriumssprecherin. Auch von unbeaufsichtigten Ausgängen brächten Gefangene Verbotenes mit oder schon beim Haftantritt. Solche Dinge erreichten die Gefängnisse aber auch per Post oder würden über Mauern geworfen, vor allem im Zuge der Schutzmaßnahmen in der Hochzeit von Corona. «In seltenen Einzelfällen haben Bedienstete oder Externe verbotene Gegenstände in die Justizvollzugsanstalten geschmuggelt.» Das werde straf-, arbeits- oder disziplinarrechtlich verfolgt.

Rückläufig war seit 2020 auch die Gewaltkriminalität hinter Gittern. Nach Ministeriumsangaben spielten Beschränkungen im Zuge der Corona-Schutzmaßnahmen dabei eine Rolle. Es gebe aber mehr Inhaftierte mit Drogenproblemen oder Traumatisierung. Deren Zahl bewege sich seit mehreren Jahren «auf einem hohen Niveau».

Die Zahl der Übergriffe unter Gefangenen sank von 148 im ersten Coronajahr auf 124 im vergangenen Jahr. 2022 gab es im Vergleich zum Vorjahr mit 42 Fällen acht Attacken mehr von Gefangenen auf Justizvollzugspersonal. Im ersten Halbjahr 2023 summierten sich Vorfälle dieser Art insgesamt auf 102: 75 unter Gefangenen und 27 auf Bedienstete.

Am 1. August befanden sich in den zehn Justizvollzugsanstalten des Freistaates 2952 Jugendliche und Erwachsene, gut 35 Prozent davon waren Ausländer - sie kamen vor allem aus Polen (121), Syrien (112) und Tschechien (85).

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