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Weihnachtsamnestie für 58 Verurteilte beschlossen

Symbolbild Justiz / pixabay succo
Symbolbild Justiz / pixabay succo

Im Zuge der Weihnachtsamnestie in Sachsen sind die ersten Gefangenen auf freiem Fuß. Seit einer Woche und bis zum Fest kommen zu Freiheits- oder Geldstrafe Verurteilte aus den Justizvollzugsanstalten im Freistaat, deren Entlassung zwischen dem 24. November und dem 6. Januar 2021 liegt. Es liegen bisher 58 Beschlüsse der Staatsanwaltschaften vor, wie ein Sprecher des Justizministeriums in Dresden auf Anfrage sagte. Der erlassene Strafrahmen beträgt maximal 44 Tage oder bei den 34 Fällen einer Ersatzfreiheitsstrafe - wenn zu Geldstrafen Verurteilte nicht zahlen können - 44 Tagessätze. Die Tore öffnen sich vorzeitig zudem für zwei Jugendstrafgefangene.

Bisher konnten nur Gefangene anlässlich des Weihnachtsfestes vorfristig nach Hause, deren Haft offiziell zwischen dem 22. Dezember und dem 2. Januar endete. Mit der Anordnung vom 16. Oktober passt sich Sachsen erstmals dem Prinzip der anderen Bundesländer an, eine Ausnahme gibt es in Bayern. Das entspricht laut dem von den Grünen geführten Ministerium dem Gnadengedanken zum Fest und trage der Pandemiesituation mit Besuchseinschränkung in den Gefängnissen Rechnung und zur Resozialisierung bei.

«Das ist eine Relativierung von Strafe und ein Aufweichen der konsequenten rechtsstaatlichen Linie», kritisierte der frühere Justizminister Geert Mackenroth (CDU). Diese liege aber auch im Interesse der Opfer, «die wollen, dass der Staat ihnen Genugtuung widerfahren lässt», sagte der Landtagsabgeordnete, der auch Chef des Vereins Weisser Ring Sachsen ist. Straftätern werde Gnade gewährt, das Opfer leide lebenslang - und ein vorzeitig Entlassener, der eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen muss, habe «ein Schnäppchen gemacht».

Opferschutz sollte und könnte nicht eine Gnadenentscheidung zu Weihnachten aufgewogen werden, argumentierte das Ministerium. Die Voraussetzungen dafür seien streng. Wegen besonders schwerer Straftaten sowie zu über zwei Jahren Haft Verurteilte seien generell davon ausgenommen, ebenso wie im Vollzug auffällige Gefangene. Medizinische Versorgung und Lebensunterhalt müssten sicher sein.

«Strafe darf kein Selbstzweck sein», sagte Justizministerin Katja Meier (Grüne). Sie sprach von einem «Akt der Humanität» in Zeiten der Corona-Krise. Ob die Weihnachtsamnestie 2020 auch eine Ausnahme ist, ist nach Ministeriumsangaben offen. «2021 wird eine erneute Prüfung dazu stattfinden.»

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH