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Verband: Verständnis für Jura-Ausbildung von Verurteiltem

Justizbeamte stehen im Eingangsbereich des Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Dresden. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Justizbeamte stehen im Eingangsbereich des Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Dresden. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Trotz der Beteiligung an Krawallen von Neonazis darf ein Rechtsreferendar seine Ausbildung fortsetzen - aus Sicht des sächsischen Anwaltverbandes ist die Entscheidung nachvollziehbar. Gerade wenn es um den Zugang zu einem Beruf gehe, ergäben sich aus den Grundrechten hohe Hürden, jemanden auszuschließen, sagte Verbandspräsident Friedbert Striewe der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag auf Anfrage. Das Oberlandesgerichts (OLG) Dresden hatte zuvor entschieden, dass der Mann trotz einer rechtskräftigen Verurteilung seine Ausbildung abschließen kann.

Das OLG habe die Grundrechte seiner Einschätzung nach sorgfältig abgewogen, so Striewe. «Die Grundqualität eines Rechtsstaates ist es, Konflikte nach vorher festgelegten Regeln zu behandeln, nicht nach aktuellen politischen Stimmungen», erklärte Striewe. «Der Rechtsstaat funktioniert», zeige der Fall.

Der 27 Jahre alte Rechtsreferendar war rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten wegen Landfriedensbruchs verurteilt worden. Das OLG Dresden hatte die Revision als unbegründet zurückgewiesen und es als erwiesen angesehen, dass sich der Kampfsportler im Januar 2016 an den Krawallen beteiligt hatte. Damals hatten Hunderte von Neonazis und Hooligans in Connewitz randaliert, 215 Verdächtige wurden ermittelt.

Der Mann hatte das zweijährige Referendariat im November 2018 am Landgericht Chemnitz begonnen. Durch die Verurteilung stand die berufliche Zukunft als Jurist für ihn auf der Kippe. Nun entschied das OLG, dass er seine Ausbildung abschließen kann: Die Entlassung des Referendars aus dem juristischen Vorbereitungsdienst würde bedeuten, «dass er die Ausbildung zum Volljuristen nicht abschließen kann und ihm damit das Ergreifen eines juristischen Berufes auf Dauer verwehrt wäre», hieß es zur Begründung der Entscheidung. Zuerst hatte das Magazin Legal Tribune Online berichtet.

Eine Anstellung im Staatsdienst nach Beendigung der Ausbildung sei weder angestrebt noch zu erwarten, teilte eine Sprecherin des Gerichts mit. Das Ausbildungsverhältnis endete demnach mit Bestehen oder zweimaligen Nichtbestehen des zweiten juristischen Staatsexamens automatisch. Der Termin für die schriftliche Prüfung sei für Juni vorgesehen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Justizbeamte stehen im Eingangsbereich des Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Dresden. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild