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Urteil nach Angriff auf Polizeigebäude rechtskräftig

Das Justizzentrum mit dem Landgericht und dem Amtsgericht. / Foto: Bodo Schackow/dpa-zentralbild/dpa
Das Justizzentrum mit dem Landgericht und dem Amtsgericht. / Foto: Bodo Schackow/dpa-zentralbild/dpa

Ein Mann gibt zu, selbstgebaute Molotowcocktails an ein Polizeigebäude in Gera geworfen zu haben. Vor Gericht wird er freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Freispruch eines auch wegen Brandstiftung an einem Polizeigebäude beschuldigten Mannes ist rechtskräftig. Das teilte das Landgericht Gera auf Anfrage am Freitag mit. Das Gericht hatte den 38-Jährigen Ende Januar freigesprochen, da dieser nach Überzeugung der Kammer sämtliche Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hatte. Der Mann sei aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage gewesen, das Unrecht seiner Taten einzusehen. Das Gericht ordnete allerdings an, dass der Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird. Die Kammer ging davon aus, dass der Mann aufgrund seines Zustands auch künftig für die Allgemeinheit gefährlich ist.

Der Mann hatte zum Verfahrensauftakt die ihm zur Last gelegten Vorwürfe eingeräumt. So gab er zu, im Dezember 2021 selbstgebaute Molotowcocktails an das Gebäude der Landespolizeiinspektion Gera geworfen zu haben. Polizeibeamte konnten das Feuer jedoch noch rechtzeitig löschen.

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