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Urteil aufgehoben: Neuer Prozess um Tötung der Ehefrau nötig

dpa / Uli Deck
dpa / Uli Deck

Im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod einer 77-Jährigen im Juni 2018 in Dresden muss der Prozess gegen den Ehemann neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Dresden vom Dezember 2018 wegen Totschlags aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen, wie aus der Veröffentlichung auf der BGH-Homepage hervorgeht. Der 5. Strafsenat gab damit der Revision der Staatsanwaltschaft statt.

Nach Auffassung des BGH-Senats hat bei Tötung in heimtückischer Begehungsweise, also unter Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers, auch bei Vorliegen außergewöhnlicher mildernder Umstände stets ein Schuldspruch wegen Mordes zu erfolgen. Das gelte auch, wenn der Täter zum vermeintlich Besten seines Opfers zu handeln glaubt, wie eine Sprecherin erklärte. Dessen Motivation sei aber bei der Bemessung der Strafe zu prüfen.

Der Taxifahrer hatte gestanden, seine Frau im Schlaf mit dem Hammer erschlagen zu haben. Er war zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Vor Gericht gab er Verzweiflung angesichts finanzieller Probleme und den Schutz seiner Frau vor deren ganzem Ausmaß als Motiv an. Zudem offenbarte er, an Spielsucht zu leiden und seit Monaten keine Miete mehr zu zahlen. Dazu kamen Jobverlust und Angst vor Strafe für den Griff in die Firmenkasse. Der 62-Jährige stammte aus Nordrhein-Westfalen und lebte seit 1992 in Dresden.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Uli Deck