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Tod von Stiefsohn: Angeklagter weist Mordvorwurf zurück

Der Eingang zum Landgericht Leipzig. / Foto: Jan Woitas/dpa/Archivbild
Der Eingang zum Landgericht Leipzig. / Foto: Jan Woitas/dpa/Archivbild

Nach dem Tod seines behinderten Stiefsohns hat der 71 Jahre alte Angeklagte die Vorwürfe der Brandstiftung und des Mordes zurückgewiesen. Er wird beschuldigt, im Juni 2020 in Beilrode im Landkreis Nordsachsen einen Brand gelegt zu haben, um seinen behinderten Stiefsohn zu töten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm zu Beginn des Prozesses am Dienstag vor dem Landgericht in Leipzig vor, aus Frust, Wut und Verärgerung über seinen Stiefsohn gehandelt zu haben. Erste Verhandlungen gegen den Mann waren bereits im Mai dieses Jahres eröffnet worden. Da der Richter erkrankte, musste der Prozess neu eröffnet werden.

Der Rentner gab an, das Feuer in der an das Wohnhaus angrenzenden Scheune bemerkt zu haben, als er eine Zigarette rauchen wollte. Das Feuer griff anschließend auch auf das Haus über, wo der Qualm bereits so dicht gewesen sei, dass er nicht mehr zu seinem Stiefsohn gelangen konnte. Dieser hielt sich im ersten Stock des Hauses auf, erlitt schwerste Verbrennungen und starb an einer Rauchgasvergiftung.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Tatverdächtigen zudem vor, den Brand gelegt zu haben, um gemeinsam mit seiner Partnerin mit der Versicherungssumme einen Neuanfang zu wagen. Auch diesen Vorwurf wies der Angeklagte zurück: «Wir wollten unseren Lebensabend da draußen verbringen.»

Der Verteidiger des Rentners erklärte, zu klären sei, warum ein halbvoller Benzinkanister neben dem Bett des Stiefsohnes gestanden habe. Die Partnerin des Angeklagten gab in den vorherigen Verhandlungen an, sie könne nicht einschätzen, ob ihr Sohn den Brand in Suizidabsicht selbst gelegt habe, glaube aber eher nicht daran.

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