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Straßenbaubeiträge: Kleinstadt erwägt Gang zu Bundesgericht

Nach der Niederlage vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) behält sich die Kleinstadt Schlitz im Streit um Straßenbaubeiträge den Weg bis zum obersten Bundesgericht vor. Es werde geprüft, ob die mittelhessische Kommune den Weg in die höhere Instanz bis zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig gehe, sagte Bürgermeister Hans-Jürgen Schäfer (CDU) am Montag. Doch zunächst sei die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten und juristischer Rat einzuholen. Dann solle der Magistrat und gegebenenfalls die Stadtverordnetenversammlung darüber beraten.

Gegen das Kasseler VGH-Urteil wurde aufgrund seiner grundsätzlichen Bedeutung die Revision zugelassen, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden hat.

Der VGH hatte am Freitag im Streit zwischen der Stadt Schlitz und dem Land entschieden, dass der umstrittene Straßenausbeitrag rechtens ist (Aktenzeichen: 8 A 1485/13). Die Kommune wollte erwirken, dass die Satzung aufgehoben wird - und so die Bürger nicht zwingend an den Kosten beteiligt werden müssen. «Eine Beteiligung an den Kosten hat schlimme Auswirkungen für Betroffene», erklärte Schäfer. Sie würden teilweise in fünfstelliger Höhe zur Kasse gebeten. Schäfer hingegen wolle die Kosten aus «allgemeinen Steuermitteln» begleichen. «Die Straßenbausatzung ist nicht mehr zeitgemäß», befand Schäfer.

Der Landrat des Vogelsbergkreises hatte die Stadt in seiner Rolle als Kommunalaufsicht angewiesen, eine Straßenbeitragssatzung zu erlassen. Und bereits das Verwaltungsgericht Gießen hatte in voriger Instanz entschieden: Die Stadt mit ihrem defizitärem Haushalt sei dazu verpflichtet, ihre Einnahmemöglichkeit auszuschöpfen und «die auf die Bürger umzulegenden Kosten im höchstmöglichen Rahmen» festzusetzen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Hendrik Schmidt