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Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Petry-Freispruch ein

Frauke Petry sitzt vor Beginn der Verhandlung im Gerichtssaal. Foto: Sebastian Kahnert/zb/dpa/Archivbild
Frauke Petry sitzt vor Beginn der Verhandlung im Gerichtssaal. Foto: Sebastian Kahnert/zb/dpa/Archivbild

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat Berufung gegen den Freispruch von Ex-AfD-Chefin Frauke Petry (44) vom Vorwurf des Subventionsbetrugs eingelegt. Das teilte Behördensprecherin Andrea Salz am Montag mit. Das Amtsgericht Leipzig hatte Petry in der vorigen Woche freigesprochen. Es sah es nicht als zweifelsfrei erwiesen an, dass Petry 2014 Fördermittel für ihre in Schieflage geratene Firma unrechtmäßig verwendet hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu 30 000 Euro Geldstrafe wegen Subventionsbetrugs, Untreue und Steuerhinterziehung gefordert. Sollte die Anklagebehörde die Vorwürfe aufrecht erhalten, müsste sich das Landgericht Leipzig mit dem Fall befassen.

Die Staatsanwaltschaft hatte Petry vorgeworfen, eine Förderung für eine sogenannte Turn-Around-Beratung für ihr Unternehmen erhalten zu haben. Allerdings habe die Beratung nicht der Firma, sondern ausschließlich der Vorbereitung und Begleitung ihrer persönlichen Insolvenz gegolten. Bezichtigt hatte Petry der Unternehmensberater - der allerdings zuvor einen Zivilrechtsstreit gegen sie verloren hatte. Das Amtsgericht hatte Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Mannes.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Frauke Petry sitzt vor Beginn der Verhandlung im Gerichtssaal. Foto: Sebastian Kahnert/zb/dpa/Archivbild