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Krahs Ex-Mitarbeiter im Spionage-Prozess: «Bin unschuldig»

Der Hauptangeklagte Jian G. hatte zuvor zu den Vorwürfen geschwiegen. (Archivbild) / Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Der Hauptangeklagte Jian G. hatte zuvor zu den Vorwürfen geschwiegen. (Archivbild) / Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Jian G. ergreift bei der Verhandlung in Dresden erstmals das Wort, um die Spionage für China zu bestreiten. Sein Anwalt spricht von einem «geheimen Urkundenprozess» und fordert einen Freispruch.

Im Prozess wegen Agententätigkeit für einen chinesischen Geheimdienst hat der ehemalige Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah die Vorwürfe in seinem letzten Wort zurückgewiesen. «Ich habe nicht für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet und bin unschuldig», sagte der Hauptangeklagte Jian G. beim vorletzten Verhandlungstermin am Oberlandesgericht Dresden. Er sei 2001 zum Studium nach Dresden gekommen und habe in Deutschland Karriere machen wollen. Zuvor hatte sich G. in dem Prozess nicht geäußert.

Der Generalbundesanwalt wirft G. vor, als Assistent in Krahs damaligem Abgeordnetenbüro im Europäischen Parlament von 2019 bis 2024 Informationen gesammelt und teilweise vertrauliche Dokumente an chinesische Stellen weitergereicht haben. Außerdem habe er persönliche Informationen über AfD-Führungspersonal zusammengetragen sowie chinesische Dissidenten ausgespäht. Bereits ab 2002 soll er Mitarbeiter eines chinesischen Geheimdienstes gewesen sein.

Verteidiger fordert Freispruch für Hauptangeklagten

Sein Anwalt, Hansjörg Elbs, forderte einen Freispruch mangels hinreichender Beweise. Er kritisierte die Verhandlung als «geheimen Urkundenprozess». Sie erfolgte teils unter Ausschluss der Öffentlichkeit, weil Beweismittel teils der Geheimhaltung unterlagen. 

Entlastende Aspekte seien bei den Ermittlungen nicht ausreichend betrachtet worden. Elbs sprach von «Lücken in der Beweiskette». Es könne nicht sicher ausgeschlossen werden, dass sein Mandant Informationen im Interesse seines Vorgesetzten sammelte oder um sich dem deutschen Verfassungsschutz als Informant anzubieten. 

Fehlende Nachweise für Zahlungen aus China

Konkrete Zahlungen chinesischer Stellen an G. für die mutmaßliche Agententätigkeit hätten die Ermittler nicht nachweisen können. Er sei überzeugt, dass G. kein Spion sei, sagte der Verteidiger. 

Zudem äußerte er Zweifel an der Rechtmäßigkeit der dreieinhalb Jahre andauernden Überwachung seines Mandanten und an der Interpretation der größtenteils in chinesischer Sprache vorliegenden Beweismittel durch die Ermittlungsbehörden.

Generalbundesanwalt forderte siebeneinhalb Jahre Haft

Dem Deutschen Jian G. wirft die Bundesanwaltschaft Agententätigkeit für einen chinesischen Geheimdienst in besonders schwerem Fall vor. Am vergangenen Dienstag hatte der Generalbundesanwalt eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert. 

Diese Forderung bezeichnete Elbs als überzogen. Es handle sich nicht um einen besonders schweren Fall, etwa sei ein konkreter Schaden für die Bundesrepublik nicht feststellbar. Der Verteidiger bat den Senat zu berücksichtigen, dass seinem Mandanten ein offenes Geständnis aus Angst vor Konsequenzen für ihn persönlich oder seine Familie in China nicht möglich gewesen wäre. 

Krah mit Zeugenaussage

Gegen Krah ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden in einem separaten Verfahren wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen. Der Bundestagsabgeordnete hatte als Zeuge in dem Prozess angegeben, nichts von der Agententätigkeit oder der Mitgliedschaft seines ehemaligen Mitarbeiters in Chinas Kommunistischer Partei gewusst zu haben.

Mutmaßliche Komplizin äußerte sich ausführlich

Mitangeklagt ist die Chinesin Yaqi X., die dem Beschuldigten als Angestellte eines Logistik-Dienstleistungsunternehmens am Leipziger Flughafen zugearbeitet haben soll. Sie gab im Prozess zu, G. wiederholt Daten über Flüge, Fracht und Passagiere übermittelt zu haben - insbesondere zum Transport von Rüstungsgütern. In ihrem Fall forderte der Generalbundesanwalt eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. 

Ihre Verteidiger kritisierten diese Forderung als zu hoch. X. habe mit bedingtem Tatvorsatz gehandelt, da sie von der Agententätigkeit G.s nichts wusste. Bei seiner Mandantin liege ein «Motivbündel» vor, sagte Wolfgang Hirth. G. sei mit ihr einziger Kontakt in Deutschland. Er habe ihr immer geholfen, auch bei Sorgen im Beruflichen oder in Krisen wie der Corona-Pandemie oder dem Krieg in der Ukraine. X. habe immer auf positive Beziehungen zwischen Deutschland und China gehofft und sei davon ausgegangen, dass G. sich mit seiner Arbeit im Europäischen Parlament dafür einsetze.

Verteidigerin: Geständnis zu wenig gewürdigt

Ihr Geständnis und die ausführlichen Einlassungen seien in der Verhandlung bisher zu wenig gewürdigt worden, sagte Anwältin Ricarda Dornbach. X. habe bei ihren Einlassungen während der Verhandlung nichts offengelassen. 

Die Verteidigerin machte auch auf die Konsequenzen für ihre Mandantin außerhalb des Verfahrens aufmerksam. «Das Leben, das sie bisher geführt hat, ist verloren», sagte Dornbach. Sie habe mit G. bereits ihren einzigen Freund und Vertrauten in Deutschland verloren und werde auch ihren Arbeitsplatz verlieren.

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