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Sexueller Missbrauch von Stieftochter: Haftstrafe

Wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes muss ein Familienvater aus der vogtländischen Gemeinde Rosenbach ins Gefängnis. Nach nur drei Verhandlungstagen verhängte das Landgericht Zwickau am Donnerstag gegen den 34 Jahre alten Mann eine Haftstrafe von vier Jahren und sieben Monaten. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Stieftochter zwischen 2013 und 2015 siebenmal sexuell missbrauchte. Das Mädchen war zu Beginn der Taten neun Jahre alt.

Das Gericht sprach den Mann darüber hinaus des versuchten schweren sexuellen Missbrauchs sowie des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen schuldig. Laut Staatsanwaltschaft soll er bei seinen Taten in der Regel mit seiner Stieftochter allein gewesen sein. In einem Fall jedoch soll die Mutter des Kindes im Wohnzimmer nebenan geschlafen haben.

Nach Angaben der Mutter, die im Prozess als Nebenklägerin auftrat, hatte sich das Kind im September 2015 der Familie anvertraut. Zuvor hätten sie bereits Handynachrichten ihres damaligen Ehemannes stutzig gemacht. Das Geschehen und nun die juristische Aufarbeitung belaste das inzwischen zwölf Jahre alte Mädchen sehr, schilderte sie.

Das Paar, das nach Angaben des Angeklagten seit Herbst 2015 getrennt lebt, hat ein gemeinsames Kind. Die Mutter hat zwei Töchter aus einer früheren Beziehung, darunter das Opfer. 

Nach eigenen Angaben wurde der Angeklagte als 16-Jähriger selbst von einem Cousin sexuell missbraucht. Dies könne jedoch seine Taten nicht rechtfertigen, sagte er vor der Schwurgerichtskammer.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Jan Woitas