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Sachsen vollstreckt nach Lockerungen wieder alle Haftstrafen

Ein Schild «Justizvollzugsanstalt» im Hammerweg im Stadtteil Albertstadt. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa
Ein Schild «Justizvollzugsanstalt» im Hammerweg im Stadtteil Albertstadt. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Sachsen hatte in der Corona-Krise den Vollzug einiger Haftstrafen verschoben - nun schließen sich für Häftlinge die Gitter. Seit Juli erfolgt in den sächsischen Justizvollzugsanstalten die Wiederaufnahme der Vollstreckung von Jugendstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren sowie des Jugendarrestes, wie das Justizministerium auf Anfrage mitteilte. Die generelle Wiederaufnahme der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen ist zum 1. August geplant. Diese Strafen werden fällig, wenn Straftäter eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht begleichen.

Ende März hat Sachsen in der Corona-Krise den Vollzug einiger Haftstrafen verschoben. Ausgenommen waren Verurteilte, die wegen Gewalttaten, Sexualdelikten oder Rauschgiftkriminalität ins Gefängnis mussten. Die Maßnahmen dienten dazu, die Belegung in den Haftanstalten zu reduzieren.

Nach Angaben des Justizministeriums hatte es seit Ausbruch der Corona-Pandemie im sächsischen Justizvollzug lediglich eine Infektion einer Gefangenen gegeben, die aber keinerlei Symptome zeigte. Grundsätzlich sind im Justizvollzug auch die für die Öffentlichkeit geltenden Abstandsregelungen einzuhalten. Sofern die Einhaltung dieser nicht möglich ist, besteht Tragepflicht für eine Mund-Nasen-Bedeckung.

Auch die Besuchsbeschränkungen wurden schrittweise gelockert. Seit dem 17. Juli können Besuche mit Kindern wieder im normalen Besucherraum stattfinden und nicht mehr in einem gesonderten Zimmer mit Plexiglasabtrennungen. Die Regelungen zum Infektionsschutz bleiben jedoch bestehen.

«Während der Zeit der Corona-Pandemie reagierten die Gefangenen mit großem Verständnis auf die für sie schmerzlichen Einschränkungen, vor allem beim Besuch. Gerade für Eltern und Kinder war das Besuchsverbot besonders gravierend», sagte Justizministerin Katja Meier (Grüne). So waren in den sächsischen Justizvollzugsanstalten insgesamt 33 Videotelefonieplätze eingerichtet worden. «Die Videotelefonie hat sich im sächsischen Justizvollzug bewährt und wird auch über die Corona-Pandemie hinaus fortgeführt», betonte Meier.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Ein Schild «Justizvollzugsanstalt» im Hammerweg im Stadtteil Albertstadt. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

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