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Ross befürchtet nach EuGH-Urteil neue Welle von Dieselklagen

Leon Ross, Präsident des Oberlandesgerichts Dresden, steht im Ständehaus. / Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Leon Ross, Präsident des Oberlandesgerichts Dresden, steht im Ständehaus. / Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Seit Jahren sorgen sogenannte Massenverfahren für erheblichen Aufwand an sächsischen Gerichten. Das Gros sind Fälle im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal - da gibt es nun ein Urteil in europäischer Instanz.

Der Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden, Leon Ross, rechnet nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Dieselabgas-Komplex mit einer neuen Verfahrenswelle in diesem Bereich in Sachsen. Das Urteil motiviere möglicherweise weitere Kläger, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Denn dank Rechtsschutzversicherung sei es leicht, Prozessrisiken einzugehen. «Eine Verschärfung der Situation für die Gerichte ist daher keineswegs unwahrscheinlich.»

Laut Ross summierte sich die Verfahrenszahl in diesem Bereich am OLG in den vergangenen vier Jahren bereits auf über 4000. «Sie machen hier inzwischen mehr als ein Drittel aller Zivilverfahren aus», sagte er. «Diese gewaltige Verfahrenswelle lässt, anders als viele erwartet hatten, auch immer noch nicht nach.» Man halte zwar bei der Erledigung der Fälle gerade noch so Schritt - bei 1100 Neueingängen wurden 1121 abgeschlossen.

«Aber der Aufwand ist enorm, sie binden sehr viel Personal in unseren Senaten, das an anderer Stelle bitter fehlt», sagte Ross. Auch bei den Landgerichten, die in erster Instanz über diese Klagen entscheiden, sehe nicht besser aus. «Wie es weitergeht, kann niemand zuverlässig sagen.» Und auf Dieselfälle spezialisierte Anwaltskanzleien werben offensiv um solche Mandate.

Nach dem EuGH-Urteil vom 23. März können Autohersteller auch bei bereits fahrlässigen Verstößen gegen einschlägige EU-Normen und Richtlinien schadenersatzpflichtig gemacht werden. Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen unzulässiger Abgastechnik wird damit deutlich einfacher. Das OLG hofft, dass der Bundesgerichtshof (BGH) bald «einige zentrale Fragen» klärt «und damit unsere Arbeit erleichtert». Es werde erwartet, dass dieser am 8. Mai Stellung nimmt.

Abgesehen davon werde das Phänomen Massenverfahren sächsische Gerichte dennoch künftig weiter belasten, sagte Ross. «In kleinerem Umfang erleben wir das etwa bei Verfahren, in denen es um Krankenkassenbeiträge geht, in anderen Bundesländern türmen sich Tausende von Fluggastentschädigungsverfahren.»

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