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Richter verwarnt ersten Blockierer von Dresdner Elbbrücke

Der Handabdruck eines Aktivisten klebt auf der Straße. / Foto: Andreas Stroh/ZUMA Press Wire/dpa
Der Handabdruck eines Aktivisten klebt auf der Straße. / Foto: Andreas Stroh/ZUMA Press Wire/dpa

Fast zehn Monate nach der Blockade einer Elbbrücke durch die Klimagruppe Letzte Generation ist einer der Teilnehmer am Amtsgericht Dresden zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der Richter sprach gegenüber dem 28-Jährigen eine Verwarnung mit Strafvorbehalt in Höhe von 600 Euro aus, die er im Wiederholungsfall zahlen müsste. Damit wurde der ursprüngliche Strafbefehl über 900 Euro, gegen den der junge Mann aus Jena in Thüringen Einspruch eingelegt hatte, abgemildert - auch weil der Protest vorab angekündigt war.

Eine Blockade bleibe ein Eingriff in mehrere Grundrechte Dritter, sagte der Richter zu dem Angeklagten, der «ausschließlich aus altruistischen Motiven» gehandelt habe. Rechtfertigenden Notstand gebe es hier nicht. Das könne immer nur ein Einzelfall sein, «sonst wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet.» Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Insgesamt hatten sich am 22. März 2023 drei Frauen und drei Männer mit Bannern auf die Fahrbahn des berühmten «Blauen Wunder» gesetzt und den morgendlichen Berufsverkehr für eine Stunde blockiert. Einige von ihnen klebten sich an die Straße, darunter der Angeklagte. Die Polizei hatte danach gegen alle Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und Nötigung eingeleitet.

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