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OVG: Abschiebung von Familie nach Georgien rechtswidrig

Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

Die Abschiebung einer neunköpfigen Familie von Sachsen nach Georgien war rechtswidrig. Der Familie sei eine Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland seitens des Freistaates Sachsen zu ermöglichen, urteilte das Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG) am Freitag. Zudem habe der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens in der Hauptsache eine Duldung zu erteilen (Az.:3 B 277/21). Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.

Der Fall hatte politische Wellen geschlagen. Unter anderem hatten die Grünen und die Linken im Landtag die Abschiebung scharf kritisiert, weil man das Ehepaar mit sieben Kindern nachts aus den Betten holte und abschob. Die Familie war 2013 nach Deutschland gekommen und galt als Beispiel für eine gut gelungene Integration. Fünf Kinder waren hier zur Welt gekommen. Der Vater arbeitete als Pfleger.

OVG-Entscheidung

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH