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OLG lehnt Beschwerde von Broder gegen Claudia Roth ab

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: Copyright: pixabay.com/Decker & Böse Rechtsanwaltsgesel/obs/Symbolbild
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: Copyright: pixabay.com/Decker & Böse Rechtsanwaltsgesel/obs/Symbolbild

Der Publizist Henryk M. Broder ist mit einer Klage gegen Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) gescheitert. «Die sofortige Beschwerde hatte keinen Erfolg», sagte eine OLG-Sprecherin am Freitag. Der Beschluss sei im schriftlichen Verfahren Ende April ergangen und nicht öffentlich verhandelt worden. Aufgrund dessen nannte sie keine Details dazu.

Ihren Angaben nach ging es um eine diskriminierende Äußerung, dass Broders «Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht». Der Senat habe das als zulässige Meinungsäußerung und nicht als Tatsachenbehauptung eingestuft. Die Entscheidung sei im Einstweiligen Verfügungsverfahren abschließend, es könne aber noch ein Hauptsacheverfahren angestrebt werden.

Nach einem Bericht der «Augsburger Allgemeine» unter Berufung auf den vorliegenden schriftlichen Gerichtsbeschluss darf die Grünen-Politikerin das weiter behaupten. Eine entsprechende Aussage Roths in einem Interview mit der Zeitung vom Oktober 2019 hätte einen wahren Tatsachenkern. Der Zivilsenat des OLG Dresden habe dabei auf mehrere Texte des Autors verwiesen.

Broder habe Roth unter anderem als «Doppelzentner fleischgewordene Dummheit» bezeichnet, «was unschwer als «Hetze» eingestuft werden kann, auch wenn der Antragsteller insoweit das Privileg einer lediglich «farbenfrohen Darstellung» für sich in Anspruch nimmt», zitierte die Zeitung.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: Copyright: pixabay.com/Decker & Böse Rechtsanwaltsgesel/obs/Symbolbild

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