loading

Nachrichten werden geladen...

NSU-Prozess: Befangenheitsanträge abgelehnt

Nach fast dreiwöchiger Unterbrechung ist am Mittwoch der NSU-Prozess fortgesetzt worden. Zuvor hatte ein Kollegium von Richtern des Oberlandesgerichts (OLG) München sechs Befangenheitsanträge der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe und des mutmaßlichen Waffenbeschaffers Ralf Wohlleben abgelehnt, wie die Deutsche Presse-Agentur vor Beginn der Verhandlung erfuhr. Nach den zahlreichen Befangenheitsanträgen waren seit 9. März sämtliche Termine ausgefallen. Das Gericht verteilte die Ablehnungsbeschlüsse am Morgen an die Prozessbeteiligten.

Um die Anträge hatte es abseits der Verhandlung massiven Streit innerhalb der Zschäpe-Verteidigung gegeben. Die drei Pflichtverteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm haben ihre Entlassung aus dem Prozess beantragt. Darüber war vor Beginn der Sitzung nicht entschieden.

Zschäpe ist seit Mai 2013 wegen Mittäterschaft an den Verbrechen des «Nationalsozialistischen Untergrunds» angeklagt. Dazu gehören neun Morde an türkisch- und griechischstämmigen Zuwanderern. 

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Peter Kneffel