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Mordurteile gegen Leipziger Ex-«Hells Angels» rechtskräftig

Auf einer Richterbank liegt ein hölzerner Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild
Auf einer Richterbank liegt ein hölzerner Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Die Urteile des Leipziger Landgerichts gegen vier Mitglieder des ehemaligen Leipziger Ablegers des Rockerclubs «Hells Angels» wegen Mordes sind rechtskräftig. Das beschloss der in der Messestadt ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte (Az: 5 StR 175/20). Das Landgericht hatte die vier Männer im Juni vergangenen Jahres zu lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt.

Den Männern war vorgeworfen worden, im Juni 2016 gemeinsam gegen Angehörige der rivalisierenden Gruppierung «United Tribuns» vorgegangen zu sein. Einer der Angeklagten habe unter dem Vorwand der Verteidigung vier Schüsse auf die «United Tribuns» abgegeben. Dabei hätten die Angeklagten den Tod von Kontrahenten zumindest billigend in Kauf genommen. Zwei Angehörige der «United Tribuns» wurden durch die Schüsse erheblich, ein dritter tödlich verletzt. Die drei Angeklagten, die nicht selbst geschossen hatten, versetzten dem tödlich verletzt am Boden Liegenden Tritte, auch gegen den Kopf, oder versuchten dies.

Gegen das Urteil hatten die Männer Revision eingelegt. Der BGH-Senat erklärte, dass die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben habe. Dass das Landgericht von einem gemeinschaftlichen Tötungsvorsatz ausgegangen sei und das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe bei allen Angeklagten als erfüllt angesehen habe, sei nicht zu beanstanden, so der BGH-Senat.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Auf einer Richterbank liegt ein hölzerner Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild