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Mordprozess wegen Ruhestands des Richters ausgesetzt

Eine Statue der Justitia hält die Waage. Foto: picture alliance/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia hält die Waage. Foto: picture alliance/dpa/Symbolbild

Mehr als zwei Jahre nach dem Auftakt eines Mordprozesses gegen zwei Männer und 75 Verhandlungstagen muss der Prozess ausgesetzt werden. Der Vorsitzende Richter der Strafkammer geht Ende August in den Ruhestand, wie eine Sprecherin des Landgerichts Leipzig am Donnerstag mitteilte. Die Haftbefehle gegen die beiden 47 und 51 Jahre alten Angeklagten wurden aufgehoben. Sie befanden sich seit Herbst 2017 in Untersuchungshaft. Der Prozess muss nach Gerichtsangaben komplett neu aufgerollt werden. Die Kammer werde nun zügig nachbesetzt, neue Termine anberaumt.

Ursprünglich sollte der Prozess gegen drei Angeklagte geführt werden und am 16. Mai 2018 beginnen. Das Trio soll Anfang 2015 einen 42-Jährigen in Leipzig erwürgt und vergraben haben. Die Leiche wurde erst 2017 gefunden. Noch vor der Verlesung der Anklage wurde die Verhandlung jedoch unterbrochen, weil einer der Angeklagten wegen Krankheit nicht erschienen war. Der damals 23-Jährige werde in der Türkei stationär in einem psychiatrischen Krankenhaus behandelt, hatte dessen Verteidiger versichert. Die Kammer hatte das Verfahren abgetrennt, um den Prozess gegen die beiden anderen Männer fortzusetzen. Der 23-Jährige wurde mit internationalem Haftbefehl gesucht.

Die Kammer war auch davon ausgegangen, das Verfahren bis Ende August zu beenden, erläuterte die Gerichtssprecherin am Donnerstag. In dieser Woche sei dann ein Schreiben von dem ursprünglich Mitangeklagten beim Gericht eingegangen, dass dieser aussagewillig sei. Die verbleibende Zeit bis zum Eintritt des Vorsitzenden Richters in den Ruhestand Ende August 2020 hätte jedoch nicht ausgereicht, um den Prozess ordnungsgemäß zu beenden. Der Vorsitzende Richter hätte sich zwar ausdrücklich bereit erklärt, das Verfahren auch über den Eintritt des Ruhestandes hinaus weiter und zu Ende zu führen. Dies aber ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, hieß es vom Gericht.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Eine Statue der Justitia hält die Waage. Foto: picture alliance/dpa/Symbolbild