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Mordprozess in Dresden - Witwe von Jogger bestreitet Tat

Ein Jogger wurde in Klipphausen überfahren - Die Witwe bestreitet den Mordvorwurf vor Gericht.  / Foto: Robert Michael/dpa
Ein Jogger wurde in Klipphausen überfahren - Die Witwe bestreitet den Mordvorwurf vor Gericht. / Foto: Robert Michael/dpa

Im vergangenen Herbst wird am Rand eines Weges in Klipphausen ein toter Jogger gefunden. Zunächst sieht es nach einem Unfall aus, kurz darauf geht es um Mord - aber wer saß am Steuer des Wagens?

Die am Landgericht Dresden wegen Mordes angeklagte Witwe des in Klipphausen-Ullendorf bei Meißen überfahrenen und getöteten Joggers sieht sich zu Unrecht beschuldigt. Ihr Verteidiger Andrej Klein sagte zum Prozessauftakt am Montag, dass sie weder am Tatort war noch ein Motiv hatte, ihren Ehemann zu töten. In seiner Erklärung wurde vielmehr der Mitangeklagte beschuldigt, die Tat geplant, den Wagen gefahren und Aussagen gemacht zu haben, die sich in der Verhandlung als falsch erweisen würden. 

Die Staatsanwaltschaft ist im Ergebnis der Ermittlungen überzeugt, dass Ramona B. am Morgen des 27. September 2024 mit einem SUV ohne amtliche Kennzeichen ihrem auf einem Weg nahe dem gemeinsamen Zuhause joggenden Ehemann «gezielt» mit Tempo 30 bis 40 von hinten in die Beine fuhr. Der 76-Jährige, Insolvenzverwalter mit eigener Kanzlei in Dresden, flog durch den Aufprall auf die Motorhaube, sagte eine Vertreterin der Anklage. 

Anklage: Witwe wollte Ehemann töten und beerben

Durch Abbremsen des Wagens sei er dann in eine Böschung gefallen. Die Angeklagte fuhr mit dem Auto weiter über ihn, bis es im Straßengraben strandete, wie die Staatsanwältin den Fortgang beschrieb. «Wie von der Angeklagten gewollt», verursachte dies Brüche von Rippen und Halswirbeln sowie Verletzungen am Rumpf. Ramona B. «wollte den Tod ihres Ehegatten herbeiführen, um an dessen Erbe zu gelangen» und werde daher beschuldigt, «einen Menschen aus Habgier heimtückisch getötet zu haben».

Der mitangeklagte 76-Jährige, ehemals Hausmeister und Handwerker des vermögenden Paares, war nach Angaben der Staatsanwaltschaft in den Tatplan der Frau eingeweiht, beschaffte im Auftrag von Ramona B. für 15.000 Euro das Tatfahrzeug, übergab es ihr am Tattag und brachte es danach in eine Dresdner Werkstatt. Den Termin für eine Reparatur habe er vorab vereinbart und für seine Hilfe 5.000 Euro und den Wagen erhalten. Er wird daher beschuldigt, bei einem vorsätzlich begangenen Mord geholfen zu haben. 

Verteidigung von Witwe belastet Mitangeklagten 

Die Witwe, die vor Gericht Handelsvertreterin als Beruf angab, wurde noch am selben Tag festgenommen, Claus T. am 2. Oktober in Koserow an der Ostsee. Beide sind in Untersuchungshaft. Der Verteidiger der 52-Jährigen sagte, sie sei nachweislich zur Tatzeit nicht am Tatort gewesen und habe den Wagen nicht gefahren. Die Behauptungen von Claus T. gegenüber Ermittlern seien fehlerhaft und «offenkundig widersprüchlich».

Er habe den Toten vielmehr selbst loswerden wollen, weil der ihn wegen mangelhafter Handwerkerleistung auf Schadenersatz verklagt hatte, sagte Rechtsanwalt Klein. Ihre Mandantin dagegen sei selbst in vermögend durch Immobilien, Aktien und Beteiligungen und zudem von ihrem Mann «großzügig ausgestattet» gewesen. Das Paar hatte 2022 geheiratet. 

Die Frau saß im klassisch blauen Anzug mit entschlossenem Blick auf der Anklagebank, als ihr Verteidiger Claus T. belastete. Der habe sich eines unbequemen Gläubigers entledigt, sagte Klein. Er stellte den Mann als in «sehr bescheidenen Verhältnissen» lebend dar, der vom «Elbhang in eine Plattenbauwohnung» ziehen musste und dessen Frau die Kündigung als Haushaltshilfe drohte. Claus T. quittierte die Ausführungen mit fortwährendem Schütteln seines Kopfes. 

Schwester des Getöteten: Witwe kaltblütig und unbarmherzig

Die Leiche von Peter B. wurde kurz nach der Tat von einer anderen Joggerin gefunden. Die Polizei ging zunächst von einem Unfall mit Fahrerflucht aus. Der aus Heidelberg (Baden-Württemberg) stammende Jurist war seit 1992 als Insolvenzverwalter in Dresden tätig, mit eigener Kanzlei, Ramona B. war seine zweite Ehefrau. 

Seine Schwester als Nebenklägerin möchte, dass die Frau in dem Verfahren für erbunwürdig erklärt wird. Die Verletzungen ihres Bruders sprächen für deren «kaltblütiges, gefühlloses und unbarmherziges» Handeln, sagte ihr Anwalt.

Der Prozess ist mit zwölf Verhandlungstagen bis Mitte August terminiert, er wird am Freitag fortgesetzt. Dann sollen die ersten Zeugen gehört werden - die Joggerin, die den leblosen B. am Wegesrand fand, und eine Joggerin, die ihm zehn Minuten zuvor auf seiner täglichen Runde begegnete.

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