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Mordfall Wunderlich: DNA-Spur weist auf Angeklagten hin

Im Mordfall Heike Wunderlich aus dem Jahr 1987 weist nur eine DNA-Spur auf den Angeklagten hin. Wie der Sachverständige Dr. Steffen Schulze vom Landeskriminalamt (LKA) am Mittwoch vor dem Landgericht Zwickau aussagte, sei diese Spur an einem BH-Träger des Opfers gefunden worden. Insgesamt seien 22 Stellen auf genetische Spuren untersucht worden. Die gefundene männliche DNA habe einen Treffer in der Datenbank des Bundeskriminalamtes (BKA) mit Helmut S. ergeben. Durch eine anschließend genommene Speichelprobe des Tatverdächtigen sei dies bestätigt worden.

Dem 61 Jahre alten Angeklagten aus dem thüringischen Gera wird vorgeworfen, am 9. April 1987 die damals 18-jährige Heike Wunderlich vergewaltigt und ermordet zu haben. Der Frührentner schweigt bislang zu den Vorwürfen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Jan Woitas