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Mordfall Wunderlich: Befangenheitsantrag scheitert

Im Prozess zum fast 30 Jahre zurückliegenden Mord an Heike Wunderlich ist die Verteidigung mit einem Befangenheitsantrag gegen den rechtsmedizinischen Gutachter Hans-Peter Kinzl gescheitert. Der Vorsitzende Richter lehnte am Montag am Landgericht Zwickau den Antrag als unbegründet ab. Die Verteidigung hatte ihren Vorstoß damit begründet, dass der Sohn des Oberstaatsanwaltes an dem vom Gutachter geleiteten Institut für Rechtsmedizin Gera-Zwickau angestellt ist.

Es bestehe kein Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Gutachters, erklärte jedoch der Richter. Kinzl war von der Staatsanwaltschaft beauftragt worden, die Obduktionsprotokolle aus dem Jahr 1987 noch einmal auf Plausibilität zu prüfen und zu bewerten.

Angeklagt in dem Prozess ist ein 61 Jahre alter Frührentner aus Gera. Ihm wird vorgeworfen, am 9. April 1987 die damals 18 Jahre alte Heike Wunderlich vergewaltigt und erdrosselt zu haben. Bislang schweigt der Angeklagte zu den Vorwürfen.

Die Verhandlung wird am Mittwoch (9.00 Uhr) fortgesetzt.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Arne Dedert