Im Prozess um den fast 30 Jahre zurückliegenden Mord an Heike Wunderlich führt eine einzige DNA-Spur nach Aussagen eines Sachverständigen auf den Angeklagten hin. Weil die Ermittler dem Verdächtigen durch diesen genetischen Fingerabdruck auf die Spur gekommen waren, rückten am siebten Verhandlungstag vor dem Landgericht Zwickau die Methoden zur DNA-Analyse in den Mittelpunkt. Wie der Sachverständige Dr. Steffen Schulze vom Landeskriminalamt (LKA) am Mittwoch aussagte, sei diese eine DNA-Spur an einem BH-Träger des Opfers gefunden worden.
Insgesamt seien 22 Stellen auf genetische Spuren untersucht worden. Schulze zufolge sind an allen Teilen eine weibliche sowie an einer Stelle die männliche Spur gefunden worden. Er könne ausschließen, dass eine dritte Person beteiligt war, sagte der Sachverständige.
Die gefundene männliche DNA habe einen Treffer in der Datenbank des Bundeskriminalamtes (BKA) mit Helmut S. ergeben. Durch eine anschließend genommene Speichelprobe des Tatverdächtigen sei dies bestätigt worden. «Es handelt sich um die DNA des Angeklagte», sagte Nebenklage-Anwalt Guido Zengerle.