Im Prozess um den Mord an Heike Wunderlich vor 30 Jahren hat die Nebenklage eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Zudem schlossen sich die Vertreter der Familie am Montag vor dem Landgericht Zwickau der Forderung der Staatsanwaltschaft an, für die Tat vom 9. April 1987 die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Neben einer DNA-Spur zeigten auch frühere Verurteilungen des 62-jährigen Angeklagten, dass die «bestialische Vergewaltigung» und der Mord an der damals 18-Jährigen «zu seinem Wesen passen», sagte Anwalt Herbert Posner. Er vertritt die Mutter und den jüngeren Bruder des Opfers.
Darüber hinaus erteilte Rechtsanwalt Guido Zengerle einer möglichen Verjährung eine deutliche Absage. Es dürfe dem Frührentner aus dem thüringischen Gera nicht zu Gute kommen, dass er solange geschwiegen habe und ihm die Ermittler erst durch moderne Analysemethoden auf die Spur gekommen seien. In der vergangenen Woche hatte Helmut S. sich zum ersten Mal vor Gericht geäußert und jede Schuld bestritten.
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