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Missbrauchs-Urteil gegen Schuldirektor rechtskräftig

Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt / Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild
Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt / Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

Der suspendierte Leiter einer Oberschule in Ostsachsen muss ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verworfen, wie das Landgericht Görlitz am Montag mitteilte. Damit stehe die verhängte Freiheitsstrafe zur Vollstreckung an. Der Mann war Ende April von der Jugendkammer in Tateinheit mit sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und einem Monat verurteilt worden.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der verheiratete Mann aus der Nähe von Bautzen im Mai 2021 eine 13-Jährige in der Schulbibliothek gezwungen hat, sich auszuziehen, sie dann nackt auf einem Tisch liegend fotografiert und sich anschließend an ihr vergangen hat. Vor Gericht hatte der damals 53-Jährige die Vorwürfe bestritten.

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