Die Belastung der Asylkammern nimmt an Sachsens Verwaltungsgerichten weiter zu. Im ersten Halbjahr dieses Jahres gingen nach Angaben des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen deutlich mehr Asylklagen ein als im Vorjahreszeitraum. Die Statistik verzeichnet 5.447 Neuzugänge bei den Verwaltungsgerichten. Im Vergleichszeitraum 2024 waren es demnach 3.319. In zweiter Instanz, der Berufung, gingen beim OVG im gleichen Zeitraum 263 Anträge ein, 90 mehr als im Vergleichszeitraum 2024.
Verfahren dauern im Schnitt über ein Jahr
Trotz der deutlich gestiegenen Zahl an Verfahren ist die Bearbeitungszeit für Asylhauptsacheverfahren gesunken. Laut OVG lag diese im Jahr 2023 im Durchschnitt bei 17,0 Monaten, im Jahr 2024 bei 16,1 Monaten und im ersten Halbjahr 2025 bei 14,3 Monaten.
Hohe Belastung durch wenig Personal und EU-Vorgabe
Die Belastung bei den Verwaltungsgerichten sei sehr hoch, betonte OVG-Sprecher Peter Kober. «Sie resultiert vor allem daraus, dass die Personalverstärkung für die Verwaltungsgerichte mit den vor allem 2024 und im ersten Halbjahr 2025 exorbitant gestiegenen Eingangszahlen nicht korrespondierte.»
Hinzu komme, dass im Sommer 2026 die Regelungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Krafttreten. Demnach sind Asylhauptsacheverfahren in der Regel innerhalb von sechs Monaten zu entscheiden. Dies werde in der derzeitigen Lage eine weitere erhebliche Belastung der Verwaltungsgerichte darstellen, betonte Kober.
Justizministerium geht von weniger Klagen im zweiten Halbjahr aus
Nach Angaben des sächsischen Justizministeriums beruht der Anstieg bei den Klagen in Asylsachen vorwiegend auf einer gestiegenen Erledigungsleistung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Sachsen. Dort seien deutlich mehr Verfahren erledigt worden als im ersten Halbjahr 2024.
Es sei davon auszugehen, dass die Bestandsreduzierung beim BAMF in Sachsen weitgehend abgeschlossen ist und die Zahl der erledigten Verfahren im zweiten Halbjahr geringer als im ersten Halbjahr 2025 ausfallen werde. Dieser Rückgang sollte auch bei den Verwaltungsgerichten zu einem geringeren Geschäftsanfall bei den Klagen in Asylsachen führen.
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