Das Landgericht Zwickau hat einen 31-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung und Kinderpornografie zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Weil die Richter den Angeklagten wegen «eines Hangs zu weiteren erheblichen Straftaten» weiter für gefährlich hielten, ordneten sie die anschließende Sicherungsverwahrung an. Unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung verhängten sie insgesamt über zehn Jahre Freiheitsstrafe. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.