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Kindesmissbrauch: Haft und Sicherungsverwahrung für Mann

Unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung verhängten die Richter insgesamt über zehn Jahre Freiheitsstrafe. (Symbolbild) / Foto: Jan Woitas/dpa
Unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung verhängten die Richter insgesamt über zehn Jahre Freiheitsstrafe. (Symbolbild) / Foto: Jan Woitas/dpa

Ein Mann missbraucht einen Jungen über Jahre, erschleicht sich das Vertrauen seiner Familie, wird zu einer wichtigen Bezugsperson. Zudem filmt er seine Taten. Vor Gericht gibt er alles zu.

Das Landgericht Zwickau hat einen 31-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung und Kinderpornografie zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Weil die Richter den Angeklagten wegen «eines Hangs zu weiteren erheblichen Straftaten» weiter für gefährlich hielten, ordneten sie die anschließende Sicherungsverwahrung an. Unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung verhängten sie insgesamt über zehn Jahre Freiheitsstrafe. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Angeklagter schlich sich auch das Vertrauen der Familie

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann zwischen 2020 und 2024 einen anfangs acht Jahre alten Jungen in insgesamt 31 Fällen missbraucht hat und diese Taten meist selbst filmte. Anhand dieser Aufnahmen konnte der geständige Angeklagte schließlich überführt werden. 

Der Beschuldigte freundete sich mit der Familie an, wohnte ab 2021 im selben Haus, verbrachte viel Zeit mit dem Kind, machte Geschenke und war neben den Eltern dessen wichtigste Bezugsperson - laut Urteilsbegründung ein «hochmanipulatives Vorgehen».

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