loading

Nachrichten werden geladen...

Kinder totgefahren: Mordurteil gegen Vater rechtskräftig

Das Urteil gegen den wegen Mordes verurteilten Familienvater, der im August 2015 seine beiden Kinder totgefahren hat, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Mitte März zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Mannes nach Angaben der Staatsanwaltschaft Görlitz vom Montag verworfen. Damit stehe fest, dass der 47-Jährige «heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen» getötet hat. Um sich an seiner Frau zu rächen, sei er auf der Bundesstraße 6 bei Fischbach (Landkreis Bautzen) mit Absicht bei mindestens Tempo 130 gegen zwei Bäume gerast. Die vier Jahre alte Tochter und der fünfjährige Sohn starben. Er selbst überlebte.

Im Prozess hatte der Angeklagte die Todesfahrt gestanden, aber den Mordvorwurf bestritten und auf die Absicht eines erweiterten Suizids verwiesen. Das Görlitzer Landgericht aber ging davon aus, dass er die Kinder benutzte, um seine Ehefrau zu bestrafen. Die hatte ihn zuvor mit der Tochter verlassen. Die Richter hatten auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit kann die Reststrafe nach 15 Jahren nicht automatisch zur Bewährung ausgesetzt werden.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Uli Deck