Der als rechtsextrem eingestufte frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier darf nicht mehr als Richter arbeiten, weil er laut eines Gerichts Glaubwürdigkeit und Vertrauen verloren hat. Das geht aus dem schriftlichen Urteil des Dienstgerichts für Richter vom Montag hervor. Das Urteil gegen den gebürtigen Bremer war bereits am 1. Dezember in Leipzig gefallen.
Darin hatten das Gericht nach monatelangen Verhandlungen einen Antrag des sächsischen Justizministeriums für zulässig erklärt. Demnach soll Maier in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden, da er als Richter nicht mehr tragbar sei. «Der Antragsteller ist der Auffassung, der Antragsgegner habe seine Glaubwürdigkeit als Organ der Rechtspflege und das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit in seine Unvoreingenommenheit bei der Ausübung des ihm anvertrauten Richteramtes endgültig verloren», hieß es in dem schriftlichen Urteil.
Dem Gericht zufolge ist Maier bis April 2020 im Verfassungsschutzbericht als Obmann im sogenannten Flügel der AfD geführt worden. Der Flügel war ein Zusammenschluss rechtsextremistischer Personen innerhalb der Partei. Ziel des Zusammenschluss sei unter anderem gewesen, demokratische Institutionen zu verächtlichen, den Parlamentarismus abzuschaffen und eine völkische Gesellschaftsordnung zu etablieren.